Schlägerprozess: Pannen und die Frage nach der Höchststrafe
Opfer-Anwalt Wolf Dietrich Kohler hat Details von Mike B.'s Auftritt vor Gericht ausgeplaudert - nun verweigert der Schläger die Aussagen. Mit Recht.
Am Landesgericht München ist es zu einer Panne gekommen. Nachdem der Anwalt des schwerverletzten Geschäftsmannes Wolfgang O. über die Verhandlung und über die Aussagen von Mike B. gegenüber den Medien plauderte, verweigert nun der Hauptangeklagte die Aussage zur eigentlichen Tat. Die Aussagenverweigerung begründet Mike B. demnach mit dem «Geheimnisverrat» des Anwalts Wolf Dietrich Kohler.
Dies, weil die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll. Nun werden mehr Zeugen gesucht, die die bisher gewonnen Angaben bestätigen oder widerlegen können. Das wird den Prozess in die Länge ziehen.
Vier Polizisten befragt
Am zweiten von sieben geplanten Verhandlungstagen befragte die 1. Jugendkammer des Landgerichts München I vier Polizisten als Zeugen. Darunter war auch ein Schweizer Polizist, wie Gerichts-Sprecherin Margarete Nötzel vor den Medien sagte.Am Nachmittag wurden drei von fünf Opfern als Zeugen befragt, am Mittwoch treten voraussichtlich die zwei weiteren Opfer in den Zeugenstand. Am Donnerstag werden Mitschüler der drei Angeklagten befragt. Die Eltern der Teenager wohnen der Verhandlung bei. Sie werden gemäss Nötzel am 29. März befragt.
Die Angeklagten wurden wie bereits am Montag auf einem geheimen Weg in Handschellen in den Gerichtssaal geführt, wie die Gerichts-Sprecherin auf eine Journalistenfrage antwortete. Die Verhandlung findet unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung
Die damals 16-Jährigen hatten am 30. Juni 2009 im Zentrum der bayrischen Metropole auf der Abschlussreise ihrer Klasse der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH wahllos fünf Passanten, darunter einen Behinderten, zusammengeschlagen und zum Teil schwer verletzt. Sie wurden noch am gleichen Abend festgenommen.
Die Münchner Staatsanwaltschaft klagte die drei Teenager an wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Werden sie von den drei Berufsrichtern und zwei Schöffen (Laienrichter) schuldig gesprochen, droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. In der Schweiz kämen die Jugendlichen mit maximal vier Jahren davon.
(tri/sda/news.ch mit Agenturen)
"Sollten die Jugendlichen durch den Knast zu schweren Jungs werden.."
Was sind für Sie schwere Jungs nach versuchtem Todschlag, jemanden zum Invaliden zu schlagen oder Mordversuch?? Was ist dann die Steigerung? Massenmörder, Amokläufer oder Genozid-Verbrecher?
Ich bleibe dabei. Nicky bleibt sein Leben lang geistig behindert. Die Angehörigen kriegen keine oder nur wenig Unterstützung. Dieser Dreck gehört weg von der Strasse und zwar für sehr lange.
Wir werden Gewalt nie verhindern können. Aber in der Schweiz sind die Strafmasse oft lächerlich. Als Beispiel nur die Täter, die Nicky Hoheisel in Aarau zum geistig Behinderten schlugen. Er wird nie wieder gesund.
Was mich einmal interssieren würde wäre, ob es denn in Deutschland weniger Wiederholungstäter gibt als in der Schweiz. Was ist denn nun wirksamer bei Jugendlichen, die in Deutschland bevorzugte Holzhammermethode oder die Büsi-Therapie der Schweiz? Oder ist es vielleicht gar nicht so entscheidend, sondern vielmehr die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden?
In 8 bis 10 Jahren sind aus den Jugendlichen Erwachsene geworden. Welche Chance werden sie während dieser Zeit erhalten, bessere Menschen zu werden? Zu hoffen bleibt, dass der Knast aus ihnen nicht erst recht Verbrecher macht.
So ohne Weiteres verschwindet diese Ambivalenz jedenfalls nicht.
In Deutschland droht den Tätern nun 8 bis 10 Jahre Knast und keine Büsi-Therapie.
Die Schweiz sollte endlich auch aufwachen. Kein Wochenende ohne das über eine brutale Schlägerei in Zürich in den Medien berichtet wird. Auch letztes Wochenende wie im Tagi zu lesen ist. Mit Eisenstangen und Flaschen, wieder zwei schwer verletzt.
Hauptsache die Bullen schreiben Park- und Speedtickets.
Dreck gehört von der Strasse!
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