Schlankheitspille «Reductil» auf Spezialitätenliste

publiziert: Montag, 6. Feb 2006 / 23:56 Uhr

Bern - Die Schlankheitspille «Reductil» befindet sich seit 1. Februar neu auf der Spezialitätenliste der kassenpflichtigen Medikamente.

Behandelt werden dürfen mit dem Medikament nur krankhaft fettleibige Patienten mit einem Body-Mass-Index von mindestens 35.
Behandelt werden dürfen mit dem Medikament nur krankhaft fettleibige Patienten mit einem Body-Mass-Index von mindestens 35.
Beim Krankenversichererdachverband santésuisse hält sich die Begeisterung darüber in Grenzen. Medikamente wie «Reductil» hätten einen fragwürdigen Effekt, sagte santésuisse-Sprecherin Nicole Bulliard auf Anfrage. Es sei besser, die Bevölkerung zu einer gesünderen Ernährung und mehr Bewegung anzuhalten.

Behandelt werden dürfen mit dem Medikament nur krankhaft fettleibige Patienten mit einem Body-Mass-Index von mindestens 35. Dies entspricht etwa einem Gewicht von 113 Kilo bei einer Körpergrösse von 1,80 Meter oder von 93 Kilo bei einer Grösse von 1,62 Meter.

Zudem muss der Vertrauensarzt des Krankenversicherers vor der Behandlung seine Zustimmung geben. Reduziert sich das Gewicht des Patienten nach 6 Monaten nicht um mindestens 10 Prozent, muss die Behandlung abgebrochen werden.

santésuisse kritisiert den Preis von «Reductil»

Mit einem ersten Antrag auf Aufnahme in die Spezialitätenliste war der Hersteller von «Reductil», der US-Konzern Abbott, noch gescheitert. Das Eidgenössische Versicherungsgericht kam im September 2002 zum Schluss, dass dieser Entscheid in Ordnung gewesen sei. Das Gericht begründete dies unter anderem damit, dass die Wirksamkeit des Medikaments nicht hinreichend nachgewiesen worden sei.

Der Hersteller habe einen neuen Antrag gestellt und die Wirksamkeit des Medikaments ausführlicher dokumentiert, sagte BAG-Sprecher Daniel Dauwalder dazu auf Anfrage. Eine hinreichende Wirksamkeit ist Bedingung dafür, dass ein Medikament in die Spezialitätenliste aufgenommen wird.

santésuisse kritisiert den Preis von «Reductil» (rund 130 Franken für eine Packung mit 30 10-mg-Pillen und rund 176 Franken für eine Packung mit 30 15-mg-Pillen). Dieser hätte ruhig etwas tiefer sein können, sagte Bulliard.

(smw/sda)

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