Schleudertrauma-Renten werden neu geprüft

publiziert: Donnerstag, 16. Dez 2010 / 20:53 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 16. Dez 2010 / 22:32 Uhr
Paul Rechsteiner.
Paul Rechsteiner.

Bern - Seit Inkrafttreten der 5. IV-Revision haben Patienten mit organisch nicht erklärbaren Schmerzstörungen keinen Anspruch mehr auf eine Rente. Nun geraten auch Renten unter Druck, die vor dem Jahr 2008 bei solchen Diagnosen gesprochen wurden.

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Der Nationalrat ist am Donnerstag dem Erstrat gefolgt und hat mit 116 zu 63 beschlossen, alle Renten zu überprüfen, die aufgrund von klinisch nicht nachweisbaren Beschwerdebildern vor Anfang 2008 erteilt wurden. Einzig über 55-Jährige sowie Personen, die seit mehr als 15 Jahren eine Rente beziehen, haben eine Besitzstandsgarantie.

Der Bundesrat möchte mit der in der Schlussbestimmung der 6. IV-Revision festgehaltenen Regel zwei Bundesgerichtsurteile umsetzen. Die Lausanner Richter hatten entschieden, dass wegen einer somatoformen Schmerzstörung oder eines Schleudertraumas kein Anspruch auf eine IV-Rente entsteht.

Diskriminierend und unklar für die Linke

Es sei diskriminierend, eine Gruppe Menschen wegen eines bestimmten Krankheitsbildes von der IV auszuschliessen, kritisierte Silvia Schenker (SP/BS).

Es sei nicht klar, welche Pathologien genau unter die Definition «pathogenetisch-ätiologisch unklare syndromale Beschwerdebilder» fielen, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG) mit Verweis auf Stellungnahmen von Ärzteorganisationen. Zu befürchten sei deshalb, dass auch psychische Krankheiten unter diese Bestimmung fallen.

Diese Angst sei unbegründet, sagte Gesundheitsminister Didier Burkhalter. Nicht geprüft würden psychische Krankheiten wie Depressionen, Psychosen, Schizophrenie oder schwere Persönlichkeits- oder Essstörungen.

Die Renten würden nicht einfach gestrichen. Wie bei anderen IV-Rentenbezügern werde geprüft, ob eine Wiedereingliederung möglich sei, sagte Burkhalter.

Für Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) ist es dringend nötig, dass diese Renten überprüft werden. Das diene der Glaubwürdigkeit der Sozialversicherung, sagte er. Es sei zudem eine Frage der Gleichbehandlung zwischen Neu- und Altrentnern.

Gegen Behinderten-Quoten

Zuvor hatte sich die grosse Kammer mit 114 zu 74 Stimmen gegen Behinderten-Quoten für Unternehmen ausgesprochen. Firmen mit mehr als 250 Arbeitsplätzen wären damit verpflichtet worden, mindestens 1 Prozent der Stellen für Behinderte zu reservieren, denen im Rahmen der 6. IV-Revision die Rente gekürzt wird.

(bert/sda)

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Zu den Symptomen von Schleudertrauma gehören etwa diffuse Kopfschmerzen.
Schleudertrauma-Renten...
...dass in der Schweiz um Faktoren mehr Schleudertrauma-Geschädigte existieren und eine Rente beziehen, verglichen mit dem Ausland, ist ja schon sehr erstaunlich.

Können die Ärzte denn nichts tun oder wollen sie nicht? Leider kennen Ärzte teilweise nicht mal alternative - und höchst wirkungsvolle - Alternativen zur Behandlung wie z.B. Atlantotec (http://www.atlantotec.com).
Einige Wenige
sind überhaupt für die ganzen Sozialabbauprogramme verantwortlich.
Ohne die unsägliche Kriminalisierung aller Sozialbezüger (vor allem durch die SVP) hätten wir immer noch vernünftige und gerechte Sozialsysteme. Davon verabschieden wir uns aber auf Raten.
Die ALV ist mit Annahme der Revision völlig ungerecht geworden.
Sozialhilfeempfänger sollen jetzt auch noch Steuern dafür zahlen, obwohl man ja Sozialhilfe wieder zurückzahlen muss!
Wer IV beziehen muss/will, ist sofort verdächtig und fühlt sich schuldig und hat ein schlechtes Gewissen, bzw. muss jahrelang kämpfen, egal wie offensichtlich die Behinderung ist.
Sämtliche nicht sichtbaren Behinderungen/Verletzungen werden kaum noch berücksichtigt, da hat man eben einfach Pech gehabt, wenn man sowas hat. Das ist alles sehr unschweizerisch, aber dahin führen uns die rechtsbürgerlichen eben.
Und wenn mal etwas vernünftiges da wäre, wie das Rentenalter zu erhöhen, versenkt dies die SVP aus fragwürdigen Motiven.
Och, dachte schon
ich könne Thomy auf "Brotkummenreichen" testen.

Einige wenige haben die echten Opfer von Schleudertraumas in Verruf gebracht. Wie so oft zahlen viele für einige, die das fürsorgliche System missbrauchen.
Wie so oft, wenn es um Missbrauch von staatlicher Fürsorge geht, treffen sich geldgierige Anwälte und Nutzzieher der Sozialwerke. Die Anwälte sind meist Schweizer. Bei den ungerechtfertigten Nutzniessern wird nach der Ausschaffungsabstimmung hoffentlich aufgeräumt.
Das würde schon einiges in die Kassen spülen.
.
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