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Reicht Rekurs ein
Schmidheiny zieht Eternit-Urteil weiter
publiziert: Montag, 16. Jul 2012 / 16:05 Uhr / aktualisiert: Montag, 16. Jul 2012 / 20:42 Uhr
Schmidheiny reicht Rekurs gegen Turiner Eternit-Urteil ein.
Bern - Der Schweizer Industrielle Stephan Schmidheiny hat Rekurs gegen das Urteil eines Turiner Gerichts vom Februar eingelegt. Dieses hatte ihn und einen Geschäftspartner zu je 16 Jahren Gefängnis und Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt wegen Verursachung einer Umweltkatastrophe und Unterlassung von Sicherheitsmassnahmen.
Den Rekurs an das in zweiter Instanz zuständige Appellationsgericht in Turin bestätigte am Montag Schmidheinys Sprecher Peter Schürmann, der mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens in drei bis fünf Monaten rechnet. Am Samstag war die Rekursfrist abgelaufen.
Gemäss der italienischen Nachrichtenagentur Ansa hat auch der ebenfalls verurteilte belgische Baron Jean-Louis de Cartier Rekurs gegen den Gerichtsentscheid eingereicht. Ansa beruft sich auf Aussagen eines Anwalts des ehemaligen Geschäftspartners von Schmidheiny.
Umweltkatastrophe durch Unterlassung von Sicherheitsmassnahmen
Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden ehemaligen Mitbesitzer der Eternit S.p.A. (Genua), Stephan Schmidheiny und der belgische Baron Jean-Louis de Cartier, mit der Herstellung von Asbest-Produkten eine Umweltkatastrophe verursacht und sich der vorsätzlichen Unterlassung von Sicherheitsmassnahmen in zwei piemontesischen Eternit-Fabriken in Cavagnolo und Casale Monferrato schuldig gemacht.
In zwei anderen italienischen Eternit-Fabriken in Bagnoli (Neapel) und in Rubiera (Reggio Emilia) seien allfällige Straftaten hingegen verjährt, urteilte das Gericht. Gegen diese Verjährung legte die Turiner Staatsanwaltschaft ihrerseits Ende Juni Rekurs ein. Sie strebt eine Verurteilung auch in diesen beiden Fällen an.
Schmidheiny: Nie operativ verantwortlich
Schmidheiny hatte nach dem Urteil im Februar via seinen Sprecher betont, dass er "weder je operativ Verantwortlicher noch Verwaltungsrat oder Besitzer der italienischen Eternit-Gruppe" gewesen sei. Zudem habe die Schweizerische Eternit-Gruppe (SEG) in den 1970er und 80er Jahren über 60 Millionen Franken in die italienischen Werke investiert, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt; die Staatsanwaltschaft hatte je 20 Jahre Gefängnis gefordert. Die Anklage gegen die beiden Unternehmer hatte auf vorsätzliche Tötung in rund 3000 Krankheits- und Todesfällen und Verursachung einer Umweltkatastrophe gelautet.
In Italiens Industrie wurde Asbest jahrzehntelang verarbeitet - unter anderem im Maschinenbau oder im Baugewerbe. Tausende starben an Lungenasbestose oder an einem durch Asbest verursachten Krebs des Brust- oder Bauchfells (Mesotheliom).
Gemäss der italienischen Nachrichtenagentur Ansa hat auch der ebenfalls verurteilte belgische Baron Jean-Louis de Cartier Rekurs gegen den Gerichtsentscheid eingereicht. Ansa beruft sich auf Aussagen eines Anwalts des ehemaligen Geschäftspartners von Schmidheiny.
Umweltkatastrophe durch Unterlassung von Sicherheitsmassnahmen
Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden ehemaligen Mitbesitzer der Eternit S.p.A. (Genua), Stephan Schmidheiny und der belgische Baron Jean-Louis de Cartier, mit der Herstellung von Asbest-Produkten eine Umweltkatastrophe verursacht und sich der vorsätzlichen Unterlassung von Sicherheitsmassnahmen in zwei piemontesischen Eternit-Fabriken in Cavagnolo und Casale Monferrato schuldig gemacht.
In zwei anderen italienischen Eternit-Fabriken in Bagnoli (Neapel) und in Rubiera (Reggio Emilia) seien allfällige Straftaten hingegen verjährt, urteilte das Gericht. Gegen diese Verjährung legte die Turiner Staatsanwaltschaft ihrerseits Ende Juni Rekurs ein. Sie strebt eine Verurteilung auch in diesen beiden Fällen an.
Schmidheiny: Nie operativ verantwortlich
Schmidheiny hatte nach dem Urteil im Februar via seinen Sprecher betont, dass er "weder je operativ Verantwortlicher noch Verwaltungsrat oder Besitzer der italienischen Eternit-Gruppe" gewesen sei. Zudem habe die Schweizerische Eternit-Gruppe (SEG) in den 1970er und 80er Jahren über 60 Millionen Franken in die italienischen Werke investiert, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt; die Staatsanwaltschaft hatte je 20 Jahre Gefängnis gefordert. Die Anklage gegen die beiden Unternehmer hatte auf vorsätzliche Tötung in rund 3000 Krankheits- und Todesfällen und Verursachung einer Umweltkatastrophe gelautet.
In Italiens Industrie wurde Asbest jahrzehntelang verarbeitet - unter anderem im Maschinenbau oder im Baugewerbe. Tausende starben an Lungenasbestose oder an einem durch Asbest verursachten Krebs des Brust- oder Bauchfells (Mesotheliom).
(fest/sda)
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