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Schnelleres Internet in der Grundversorgung
publiziert: Freitag, 16. Dez 2022 / 15:43 Uhr / aktualisiert: Freitag, 16. Dez 2022 / 16:00 Uhr
Es wird eine Preisobergrenze festgelegt. Ein Internetzugangsdienst mit 80/8 Mbit/s kostet 60 Franken im Monat (ohne Mehrwertsteuer).
Der Bundesrat baut die Internet-Geschwindigkeit in der Grundversorgung aus. Ab 2024 wird die Grundversorgung neu eine Übertragungsrate von 80 Mbit/s umfassen. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 die entsprechende Revision der Verordnung über Fernmeldedienste gutgeheissen.
Das kommt jenen zugute, die in Gebieten wohnen, in denen keine entsprechenden Angebote auf dem Markt erhältlich sind. Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom kann nun das Verfahren für die Vergabe der nächsten Grundversorgungskonzession lancieren.
Der Zugang zu zuverlässigen und leistungsfähigen Breitbanddiensten ist für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen unerlässlich, wie gerade auch die Covid-19-Pandemie verdeutlicht hat. Das bisherige Grundversorgungsangebot wird deshalb in der neuen Konzession ab 2024 weiter ausgebaut. Mit der Revision der Verordnung über Fernmeldedienste FDV hat der Bundesrat das Angebot den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik angepasst. Künftig werden die Kundinnen und Kunden der Grundversorgung zwischen dem bisherigen Internetzugang mit einer Down- und Upload-Geschwindigkeit von 10 Mbit bzw. 1 Mbit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang von 80/8 Mbit/s wählen können.
Die Verordnungsanpassung sieht neu explizit das Prinzip der Subsidiarität vor. Stellt der Markt bereits eine Alternative bereit, ist kein Grundversorgungsangebot vorgesehen. Die Grundversorgung wird technologieneutral umgesetzt. So können Randregionen auch über Mobilfunk- oder Satellitenlösungen erschlossen werden. Das dient der raschen Umsetzbarkeit. Ebenso wird eine Preisobergrenze festgelegt. Ein Internetzugangsdienst mit 80/8 Mbit/s kostet 60 Franken im Monat (ohne Mehrwertsteuer).
Im Rahmen der Vernehmlassung sind rund 70 Stellungnahmen eingegangen. Grossmehrheitlich begrüssten die Vernehmlassungsteilnehmenden den Vorschlag, ein Angebot für eine höhere Internet-Geschwindigkeit mit 80/8 Mbit/s in die Grundversorgung aufzunehmen.
Der Zugang zu zuverlässigen und leistungsfähigen Breitbanddiensten ist für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen unerlässlich, wie gerade auch die Covid-19-Pandemie verdeutlicht hat. Das bisherige Grundversorgungsangebot wird deshalb in der neuen Konzession ab 2024 weiter ausgebaut. Mit der Revision der Verordnung über Fernmeldedienste FDV hat der Bundesrat das Angebot den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik angepasst. Künftig werden die Kundinnen und Kunden der Grundversorgung zwischen dem bisherigen Internetzugang mit einer Down- und Upload-Geschwindigkeit von 10 Mbit bzw. 1 Mbit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang von 80/8 Mbit/s wählen können.
Die Verordnungsanpassung sieht neu explizit das Prinzip der Subsidiarität vor. Stellt der Markt bereits eine Alternative bereit, ist kein Grundversorgungsangebot vorgesehen. Die Grundversorgung wird technologieneutral umgesetzt. So können Randregionen auch über Mobilfunk- oder Satellitenlösungen erschlossen werden. Das dient der raschen Umsetzbarkeit. Ebenso wird eine Preisobergrenze festgelegt. Ein Internetzugangsdienst mit 80/8 Mbit/s kostet 60 Franken im Monat (ohne Mehrwertsteuer).
Im Rahmen der Vernehmlassung sind rund 70 Stellungnahmen eingegangen. Grossmehrheitlich begrüssten die Vernehmlassungsteilnehmenden den Vorschlag, ein Angebot für eine höhere Internet-Geschwindigkeit mit 80/8 Mbit/s in die Grundversorgung aufzunehmen.
Vorbereitung und Erteilung der künftigen Konzession
Swisscom ist aktuell Inhaberin der Grundversorgungskonzession, welche Ende 2023 ausläuft. Die ComCom, die für die Zuteilung der Grundversorgungskonzession zuständig ist, kann nun die Vergabe der künftigen Konzession ab 2024 lancieren.Weitere Anpassung der Grundversorgung ab 2024
Der Umfang der Grundversorgung wird weitgehend beibehalten. Einzig der Telefondienst mit drei Telefonnummern wird aus der Grundversorgung entfernt. Mit diesem Dienst können gleichzeitig mehrere Rufnummern bedient werden, was das parallele Führen von mehreren Gesprächen möglich macht. Grund für die Streichung dieses Angebots ist zum einen die gesunkene Nachfrage. Zum anderen hält der Markt ausreichend Alternativen für das Telefonieren mit mehreren Rufnummern bereit, zum Beispiel webbasierte Applikationen.(fest/pd)
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