Beschwerde gutgeheissen

Schüler darf Aufnahmeprüfung fürs Gymnasium am Computer schreiben

publiziert: Sonntag, 31. Mai 2015 / 12:51 Uhr
Der Schüler darf nun die Prüfung in den Fächern Deutsch und Französisch nochmals wiederholen - und dabei den Computer benutzen. (Symbolbild)
Der Schüler darf nun die Prüfung in den Fächern Deutsch und Französisch nochmals wiederholen - und dabei den Computer benutzen. (Symbolbild)

Lausanne - Ein Schüler mit einer Schreibstörung darf im Kanton St. Gallen für die Aufnahmeprüfung fürs Gymnasium den Computer benutzen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vaters des betroffenen Schülers gutgeheissen.

Bereits vor der Aufnahmeprüfung hatten die Lehrer des Schülers bei der Kantonsschule angefragt, ob dieser zumindest den Aufsatz im Fach Deutsch am Computer schreiben könne, da die Schrift des Schülers in Stresssituationen so unleserlich sei, dass niemand sie entziffern könne. Die Kantonsschule lehnte dies jedoch ab.

Prompt fiel der Schüler im März 2014 durch die Aufnahmeprüfung - für seinen Aufsatz erhielt er lediglich eine 2. Sein Vater legte daraufhin zunächst Rekurs beim Erziehungsrat ein, blitzte jedoch ab. Auch vor dem Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen wurde seine Beschwerde abgewiesen.

Der Vater gelangte daraufhin ans Bundesgericht - und erhielt Recht. Die «erhebliche Störung bei der motorischen Umsetzung der Ideen auf Papier» habe als Behinderung zu gelten, heisst es im Urteil des Bundesgerichts, über welches das St. Galler Tagblatt, die SonntagsZeitung und Le Matin Dimanche berichteten.

Der Aufsatz entspreche in keiner Weise einem Schriftbild eines Jugendlichen im Alter des betroffenen Schülers. Zudem bestätige der Fachbericht eines Schulpsychologen, dass der Schüler «seine Überlegungen nur mit einem sehr grossen Energieaufwand und in beinahe unleserlicher Form aufs Papier bringen könne». Der Schüler leide an einer visuomotorischen Störung.

Diskriminierungsverbot verletzt

Das Bundesgericht kommt daher zum Schluss, dass dem Schüler zu Unrecht der sogenannte Nachteilsausgleich infolge seiner Schreibbehinderung vorenthalten wurde. Damit sei das Diskriminierungsverbot verletzt worden.

Der Schüler darf nun die Prüfung in den Fächern Deutsch und Französisch nochmals wiederholen - und dabei den Computer benutzen. Eine Verlängerung der Prüfungszeiten lehnte das Bundesgericht hingegen ab. (2C_974/2014)

(flok/sda)

.
Digitaler Strukturwandel  Nach über 16 Jahren hat sich news.ch entschlossen, den Titel in seiner jetzigen Form einzustellen. Damit endet eine Ära medialer Pionierarbeit. mehr lesen 22
Apple hatte Musikstreaming-Konkurrenten im App Store benachteiligt.
Apple hatte Musikstreaming-Konkurrenten im App Store ...
Musikstreaming-Apps im App Store  Brüssel hat Apple mit einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro belegt. Laut einer Untersuchung der EU-Kommission hat das US-Unternehmen seine dominante Stellung durch bestimmte Regeln im App Store missbraucht und Konkurrenten im Musik-Streaming-Geschäft behindert. Ein zentraler Punkt ist das allgemeine Verbot von Apple für Entwickler, in ihren Apps auf günstigere Kauf- oder Abonnementmöglichkeiten hinzuweisen. mehr lesen 
Um den Anforderungen der Wirtschaft Genüge zu tun  Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im Jahr 2023 insgesamt 50 neue oder überarbeitete Berufe genehmigt und ... mehr lesen  
Für die Solarwirtschaft wurden die Berufe «Solarinstallateur/in EFZ», «Solarmonteur/in EBA» eingeführt.
Der Weg für Peppr war mit Hindernissen gepflastert.
Publinews In der sich ständig weiterentwickelnden Welt der Technik gewinnen Anwendungen oft ... mehr lesen  
Menschliche Beteiligung ist unerlässlich für KI-generierte Kunstwerke ohne US-Copyright  In zunehmend mehr Bereichen wird die KI-Technologie eingesetzt, jedoch hat ein US-Gericht bestätigt, dass Kunstwerke, die von dieser Technologie erstellt wurden, keinen Urheberrechtsschutz geniessen. mehr lesen  
WISSEN: OFT GELESEN
Titel Forum Teaser
 
Stellenmarkt.ch
Der Remoteserver hat einen Fehler zurückgegeben: (500) Interner Serverfehler.
Source: http://www.auktionen.ch/ajax/top5.aspx?ID=0&col=COL_3_1
Kreditrechner
Wunschkredit in CHF
wetter.ch
Heute Fr Sa
Zürich 0°C 12°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt wolkig, aber kaum Regen
Basel 5°C 14°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wolkig, aber kaum Regen wolkig, aber kaum Regen
St. Gallen 1°C 9°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wechselnd bewölkt
Bern 0°C 11°C starker Schneeregenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wolkig, aber kaum Regen
Luzern 1°C 12°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt wolkig, aber kaum Regen
Genf 5°C 13°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt wolkig, aber kaum Regen
Lugano 6°C 10°C wechselnd bewölkt, Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig anhaltender Regen anhaltender Regen
mehr Wetter von über 8 Millionen Orten