Schutz vor Passivrauchen: Aargau folgt dem Bund

publiziert: Dienstag, 20. Jan 2009 / 19:04 Uhr

Aarau - Der Kanton Aargau übernimmt beim Schutz vor dem Passivrauchen die Bestimmungen des Bundes. In Restaurants und öffentlich zugänglichen Räumen ist das Rauchen demnach künftig verboten. Die Gatsstätten können jedoch Ausnahmegesuche stellen.

Die Gatsstätten können jedoch Ausnahmegesuche stellen.
Die Gatsstätten können jedoch Ausnahmegesuche stellen.
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Dies sieht das vom Grossen Rat beschlossene Gesundheitsgesetz vor. Das Parlament hiess das Gesetz nach der zweiten Beratung mit 116 gegen 9 Stimmen gut.

Für Rauchende können getrennte und gekennzeichnete Räume («Raucherstübli») geschaffen werden. Diese Räume müssen über eine ausreichende Belüftung verfügen, und das Servicepersonal muss einverstanden sein, im «Raucherstübli» zu arbeiten.

Betriebe mit einer Gesamtfläche von maximal 80 Quadratmetern können auf Gesuch hin als Raucherlokale geführt werden. Die von SP, Grünen und EVP geforderten strengeren Bestimmungen zum Schutz vor dem Passivrauchen fanden keine Mehrheit.

(smw/sda)

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