Schweinegrippe: Quarantäne für Visana-Angestellte

publiziert: Mittwoch, 22. Jul 2009 / 12:27 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 23. Jul 2009 / 12:10 Uhr

Bern - Der Krankenversicherer Visana verlangt von seinen Angestellten, dass sie nach Ferien in einem Schweinegrippe-Risikoland eine Woche zu Hause bleiben. Ob sie während der Quarantäne Lohn erhalten, soll nun ein Gutachten klären.

8 Meldungen im Zusammenhang
Die Visana habe die Belegschaft im Frühling entsprechend informiert, bestätigte Visana-Sprecher Christian Beusch eine Meldung der «Berner Zeitung» vom Mittwoch.

Bisher galt bei der Visana, dass die Betroffenen für die Zeit in Quarantäne keinen Lohn erhalten. Nun lässt der Krankenversicherer ein externes Gutachten zu dieser Frage erstellen. «Wir wissen, dass die Rechtslage heikel ist», räumte Beusch ein.

An der Quarantäne hält die Visana weiterhin fest. Bis zum Vorliegen des Gutachtens geht die Quarantänezeit aber nicht mehr zu Lasten der Arbeitnehmer, wie Beusch betonte. Je nach Ergebnis des Gutachtens wird dann neu entschieden.

Bisher waren zwölf Personen von der Quarantäne-Weisung betroffen. Sie blieben ohne Lohn zu Hause. Kommt das Gutachten zu einem anderen Schluss, wird ihnen laut Beusch die Quarantäne als Arbeitszeit gutgeschreiben. Visana beschäftigt rund 1500 Mitarbeitende.

Rückkehrer aus Spanien betroffen

Derzeit gibt es bei der Visana keine Quarantänefälle. Beusch erwartet aber kommende Woche «einige Ferienrückkehrer». Betroffen dürften insbesondere Angestellte sein, die ihre Ferien in Spanien verbrachten. Zu den rund 40 Risikogebieten gehören neben Spanien beispielsweise auch die USA, die Karibik, oder Grossbritannien.

Beim Bund geht man davon aus, dass in der Schweiz rund zwei Millionen Menschen erkranken dürften.

(bert/sda)

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kommt noch dazu
muss noch dazu sagen, dass unabhängig vom Gutachten die VISANA sowieso die wichtige Pflicht als Arbeitgeber verletzt hat, nämlich die Lohnzahlungspflicht und das alleine genügt als driftiger Grund für die fristlose Kündigung.. und man bekommt dann in der Regel auch keine Probleme mit der Arbeitslosenkasse
Arbeitsgesetz mit Füssen getreten
Die Schweinegrippe Panik treibt schon seltsame "Blüten"

Ich als ViSANA Angestellter würde fristlos künden (denn damit wäre mein Vertrauen in diese Firma eindeutig zerstört) und den Arbeitgeber verklagen.. bzw. per Betreibung den Restlohn einfordern.. denn damit geht die VISANA eindeutigt zu weit.. der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein Weisungsrecht aber das ist ein Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen.. Wäre ja noch schöner, dass der Arbeitgeber mir vorschreibt wo ich Ferien machen darf und wo nicht.. (auch wenn es angeblich ein sogenanntes Risikoland ist) Hauptsache man kann die Leute heimschicken und dann später infolge Krankheit künden eine Sau.. rei sondergleichen
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