Schriftliche Begründung des Bundesgerichts:

Schweiz gewährt Russland Rechtshilfe in Aeroflot-Affäre

publiziert: Mittwoch, 19. Jul 2000 / 12:02 Uhr

Lausanne - Die Schweiz gewährt den russischen Behörden in der Aeroflot-Affäre, in welche der russische Milliardär Boris Beresowski verwickelt sein soll, vollumfänglich Rechtshilfe.

Dies geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Begründung des Bundesgerichts hervor. Die russischen Behörden erhalten Unterlagen zu verschiedenen Bankkonten, Protokolle über diverse Zeugeneinvernahmen sowie Dokumente zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der beiden Firmengruppen Andava und Forus. Gemäss der Urteilsbegründung hat Russland im März 2000 das Europäische Rechtshilfeübereinkommen in Strafsachen ratifiziert. Somit ist dieses Übereinkommen für die Rechtshilfe massgebend. In seinem Urteil kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass das Rechtshilfegesuch den formellen Anforderungen genügt und die Vorwürfe an Beresowski und weitere Personen ausreichend dargestellt hat. Vergeblich machten die Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang geltend, die Geldverschiebungen von der Aeroflot an die Forus Gesellschaften seien zulässig gewesen; die Forus-Gesellschaften hätten im Hinblick auf die Erneuerung der Aeroflot-Flotte nur als Finanzintermediäre funktioniert. Auch die Voraussetzung der doppelten Strafbarkeit hat das Bundesgericht als gegeben erachtet. Die Beschwerdeführer hatten diesbezüglich vor Bundesgericht argumentiert, Aeroflot habe gar keinen Schaden erlitten und dementsprechend gegen Beresowski und zwei weitere Personen keine Klage erhoben. Ohne Erfolg blieb auch das Argument der Beschwerdeführer, in Russland sei gar kein Strafverfahren gegen die drei Angeschuldigten eröffnet worden. Laut Bundesgericht wird Rechtshilfe gewährt, wenn - wie im konkreten Fall - ein Untersuchungsverfahren läuft. Schliesslich blieb auch der Vorwurf der Beschwerdeführer ohne Erfolg, in diesem Rechtshilfeverfahren werde das Verhältnismässigkeitsprinzip nicht eingehalten. Die Schweiz übermittle den russischen Behörden zahlreiche Unterlagen, die gar nicht Gegenstand des Rechtshilfeverfahrens seien. Für das Bundesgericht ist auch dieser Vorwurf nicht stichhaltig, weil die Bundesanwaltschaft den Beschwerdeführern ausreichend Zeit gegeben hat, die beschlagnahmten Dokumente einzusehen und zur Uebergabe der Dokumente Stellung zu nehmen. Da die Beschwerdeführer diese Gelegenheit nicht wahrgenommen und die Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft verweigert hätten, seien sie das Risiko eingegangen, dass zuviele Dokumente nach Russland gehen. Die am 1. Februar 2000 beim Bundesgericht eingegangene Eingabe zur Relevanz der Papiere sei zu spät erfolgt; zudem sei es nicht Sache des Bundesgerichts, eine Triage vorzunehmen. In ihrem Rechtshilfegesuch an die schweizerischen Behörden werfen die russischen Behörden Boris Beresowski, Nikolai Glouchkov und Alexander Krasnenker vor, bei der staatlichen Fluggesellschaft Aeroflot seit April 1996 rund 715 Millionen US-Dollar abgezweigt zu haben. Diese Gelder sollen auf Konten verschiedener Banken in der Schweiz (UBS, Credit Lyonnais, Credit Agricole Indosuez, Credit Suisse) geflossen sein, welche von den beiden Firmen Forus und Andava eröffnet worden seien. Die russischen Behörden werfen Beresowski und seinene mutmasslichen Komplizen Betrug und teilweise auch Geldwäscherei vor. Das Rechtshilfeverfahren dauerte rund acht Monate, wobei die russischen Behörden ihr Gesuch insgesamt fünf Mal verbesserten beziehungsweise vervollständigten. Bereits im vergangenen Juni war bekanntgeworden, dass das Bundesgericht sämtliche Beschwerden abgewiesen hat.

(sda)

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