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Schriftliche Begründung des Bundesgerichts:
Schweiz gewährt Russland Rechtshilfe in Aeroflot-Affäre
publiziert: Mittwoch, 19. Jul 2000 / 12:02 Uhr
Lausanne - Die Schweiz gewährt den russischen Behörden in der Aeroflot-Affäre, in welche der russische Milliardär Boris Beresowski verwickelt sein soll, vollumfänglich Rechtshilfe.
Dies geht aus der am Mittwoch veröffentlichten
Begründung des Bundesgerichts hervor.
Die russischen Behörden erhalten Unterlagen zu
verschiedenen Bankkonten, Protokolle über diverse
Zeugeneinvernahmen sowie Dokumente zu den wirtschaftlichen
Aktivitäten der beiden Firmengruppen Andava und Forus.
Gemäss der Urteilsbegründung hat Russland im März 2000 das
Europäische Rechtshilfeübereinkommen in Strafsachen
ratifiziert. Somit ist dieses Übereinkommen für die
Rechtshilfe massgebend. In seinem Urteil kommt das
Bundesgericht zum Schluss, dass das Rechtshilfegesuch den
formellen Anforderungen genügt und die Vorwürfe an
Beresowski und weitere Personen ausreichend dargestellt
hat. Vergeblich machten die Beschwerdeführer in diesem
Zusammenhang geltend, die Geldverschiebungen von der
Aeroflot an die Forus Gesellschaften seien zulässig
gewesen; die Forus-Gesellschaften hätten im Hinblick auf
die Erneuerung der Aeroflot-Flotte nur als
Finanzintermediäre funktioniert.
Auch die Voraussetzung der doppelten Strafbarkeit hat das
Bundesgericht als gegeben erachtet. Die Beschwerdeführer
hatten diesbezüglich vor Bundesgericht argumentiert,
Aeroflot habe gar keinen Schaden erlitten und
dementsprechend gegen Beresowski und zwei weitere Personen
keine Klage erhoben. Ohne Erfolg blieb auch das Argument
der Beschwerdeführer, in Russland sei gar kein
Strafverfahren gegen die drei Angeschuldigten eröffnet
worden. Laut Bundesgericht wird Rechtshilfe gewährt, wenn -
wie im konkreten Fall - ein Untersuchungsverfahren läuft.
Schliesslich blieb auch der Vorwurf der Beschwerdeführer
ohne Erfolg, in diesem Rechtshilfeverfahren werde das
Verhältnismässigkeitsprinzip nicht eingehalten. Die Schweiz
übermittle den russischen Behörden zahlreiche Unterlagen,
die gar nicht Gegenstand des Rechtshilfeverfahrens seien.
Für das Bundesgericht ist auch dieser Vorwurf nicht
stichhaltig, weil die Bundesanwaltschaft den
Beschwerdeführern ausreichend Zeit gegeben hat, die
beschlagnahmten Dokumente einzusehen und zur Uebergabe der
Dokumente Stellung zu nehmen. Da die Beschwerdeführer diese
Gelegenheit nicht wahrgenommen und die Zusammenarbeit mit
der Bundesanwaltschaft verweigert hätten, seien sie das
Risiko eingegangen, dass zuviele Dokumente nach Russland
gehen. Die am 1. Februar 2000 beim Bundesgericht
eingegangene Eingabe zur Relevanz der Papiere sei zu spät
erfolgt; zudem sei es nicht Sache des Bundesgerichts, eine
Triage vorzunehmen.
In ihrem Rechtshilfegesuch an die schweizerischen Behörden
werfen die russischen Behörden Boris Beresowski, Nikolai
Glouchkov und Alexander Krasnenker vor, bei der staatlichen
Fluggesellschaft Aeroflot seit April 1996 rund 715
Millionen US-Dollar abgezweigt zu haben. Diese Gelder
sollen auf Konten verschiedener Banken in der Schweiz (UBS,
Credit Lyonnais, Credit Agricole Indosuez, Credit Suisse)
geflossen sein, welche von den beiden Firmen Forus und
Andava eröffnet worden seien. Die russischen Behörden
werfen Beresowski und seinene mutmasslichen Komplizen
Betrug und teilweise auch Geldwäscherei vor.
Das Rechtshilfeverfahren dauerte rund acht Monate, wobei
die russischen Behörden ihr Gesuch insgesamt fünf Mal
verbesserten beziehungsweise vervollständigten. Bereits im
vergangenen Juni war bekanntgeworden, dass das
Bundesgericht sämtliche Beschwerden abgewiesen hat.
(sda)
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