Schweiz ratifiziert Rechtshilfevertrag mit Italien

publiziert: Mittwoch, 26. Mrz 2003 / 22:04 Uhr

Bern - Die Schweiz ratifiziert den bilateralen Rechtshilfevertrag mit Italien von 1998. Gleichzeitig ersucht der Bundesrat das Parlament um die Genehmigung des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfe-Übereinkommen.

Mit neuen Rechtshilfe-Instrumenten will die Schweiz ihren Beitrag im Kampf gegen die moderne Kriminalität verstärken. Laut Bundesrat vermag das Europäische Übereinkommen von 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen den modernen Formen der Kriminalität nämlich nicht mehr zu genügen.

Mit dem Zusatzprotokoll, an dem die Schweiz aktiv mitgewirkt hat, werde es den politischen, sozialen und technologischen Verhältnissen angepasst, begründet der Bundesrat seinen Antrag.

In vielen Punkten lehnen sich die neuen Bestimmungen an das EU-Rechtshilfeübereinkommen von 2000 an. Dies gilt beispielsweise für die Einvernahme per Video- oder Telefonkonferenz, die spontane Übermittlung von Informationen ohne Rechtshilfeersuchen und für die Rückgabe von Deliktsgut.

Geregelt werden auch grenzüberschreitende Observationen, die verdeckte Ermittlung und die Arbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen. Verfahrensurkunden und Gerichtsentscheide können künftig per Post direkt zugestellt werden.

Zudem kann die Rechtshilfe künftig nicht nur Justiz-, sondern auch Verwaltungsbehörden gewährt werden, die strafbare Handlungen verfolgen. Dies gilt aber nur dann, wenn ein Strafgericht angerufen werden kann. Rechtshilfeersuchen können direkt den zuständigen Behörden übermittelt werden, während dies heute in der Regel über die Justizministerien geschieht.

Der Bundesrat beschloss gleichentags, den bilateralen Rechtshilfevertrag mit Italien von 1998 zu ratifizieren. Der Vertrag vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren zwischen den beiden Staaten.

(bert/sda)

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