Regelmässig zeigten Fernsehbilder, dass Verbrechen gegen die
Menschheit, Kriegsverbrechen und Völkermord «bei weitem noch nicht
ausgerottet» seien, sagte Kommissionsprecher Erwin Jutzet (SP/FR).
Die Schaffung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs
garantiere, dass solche Taten nicht straffrei blieben.
Schweiz soll für einmal aktiv sein
Die Schweiz solle unter den ersten 60 Staaten sein, die das
Statut ratifizieren und damit zu Gründungsmitgliedern des
Gerichtshofs werden, sagte Claude Ruey (LPS/VD) für die Kommission.
Einerseits sei sie bei der Erarbeitung des Römer Statuts sehr aktiv
gewesen, andererseits entspreche dies ihrer humanitären Tradition.
Die Schweiz müsse einmal von Anfang an dabei sein und nicht
wieder einfach auf den fahrenden Zug aufspringen, sagte Ruey. Zudem
bringe der Status als Gründungsmitglied der Schweiz Vorteile: Sie
könne bereits bei der Wahl der Richter und der Festlegung des
Verfahrens mitentscheiden.
Die beiden Sprecher der Kommissionsmehrheit wiesen darauf hin,
dass der Gerichtshof nur aktiv werden soll, wenn die Justiz des
betreffenden Landes nicht fähig oder willens ist, eines der
erwähnten Verbrechen nicht zu verfolgen. Die Schweiz verliere daher
keine Souveränität.
Strittig war die Frage, ob die Ratifikation eine
Verfassungsänderung und damit das obligatorische Referendum
benötigt. Die Verfassung verbietet nämlich die Auslieferung von
Schweizer Staatsbürgern gegen ihren Willen.
Streit um obligatorische Abstimmung
Die Kommissionsmehrheit sah diese Bestimmung nicht verletzt: Es
handle sich um eine Überstellung, nicht um eine Auslieferung. Zudem
gelte der Verfassungsschutz nur gegen die Auslieferung an Staaten,
nicht aber an internationale Gremien.
Für die SVP-Kommissionsminderheit vertrat Ulrich Schlüer (ZH)
die Auffassung, die Verfassung müsse angepasst und das Volk
obligatorisch befragt werden. Mit der Ratifikation würden
wesentliche Teile der Rechtsordnung ausser Kraft gesetzt und das
Verfassungsrecht materiell geändert.
Bundesrat Joseph Deiss betonte, jeder und jede Schweizer
Staatsangehörige habe das Recht, einen Prozess in der Schweiz zu
verlangen. Eine Verfassungsänderung sei ebenso wenig nötig wie ein
obligatorisches Referendum. Die Verfassung sehe für Staatsverträge
das fakultative Referendum vor.
Ende Jahr in Kraft
Bereits hätten 139 Staaten das Statut unterzeichnet, sagte
Deiss. Ratifiziert worden sei das Statut von 29 Staaten. Es könne
damit Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Für
die Schweiz als Depositärstaat der Genfer Konvention sei es
wichtig, unter den 60 Gründerstaaten zu sein.
Der Rat schuf im Strafgesetzbuch und in einem
Zusammenarbeitsgesetz die Rechtsgrundlagen für den Beitritt zum
Strafgerichtshof. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit
135 zu 26 Stimmen.
(la/sda)