Nationalrat ermächtigt Bundesrat zur Ratifizierung

Schweiz soll Internationalem Strafgerichtshof beitreten

publiziert: Dienstag, 13. Mrz 2001 / 11:48 Uhr

Lugano - Die Schweiz soll zu den Gründungsstaaten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag gehören. Der Nationalrat hat am Dienstag als Erstrat den Bundesrat mit 135 zu 26 Stimmen ermächtigt, das sogenannte Römer Statut zu ratifizieren.

Regelmässig zeigten Fernsehbilder, dass Verbrechen gegen die Menschheit, Kriegsverbrechen und Völkermord «bei weitem noch nicht ausgerottet» seien, sagte Kommissionsprecher Erwin Jutzet (SP/FR). Die Schaffung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs garantiere, dass solche Taten nicht straffrei blieben.

Schweiz soll für einmal aktiv sein

Die Schweiz solle unter den ersten 60 Staaten sein, die das Statut ratifizieren und damit zu Gründungsmitgliedern des Gerichtshofs werden, sagte Claude Ruey (LPS/VD) für die Kommission. Einerseits sei sie bei der Erarbeitung des Römer Statuts sehr aktiv gewesen, andererseits entspreche dies ihrer humanitären Tradition.

Die Schweiz müsse einmal von Anfang an dabei sein und nicht wieder einfach auf den fahrenden Zug aufspringen, sagte Ruey. Zudem bringe der Status als Gründungsmitglied der Schweiz Vorteile: Sie könne bereits bei der Wahl der Richter und der Festlegung des Verfahrens mitentscheiden.

Die beiden Sprecher der Kommissionsmehrheit wiesen darauf hin, dass der Gerichtshof nur aktiv werden soll, wenn die Justiz des betreffenden Landes nicht fähig oder willens ist, eines der erwähnten Verbrechen nicht zu verfolgen. Die Schweiz verliere daher keine Souveränität.

Strittig war die Frage, ob die Ratifikation eine Verfassungsänderung und damit das obligatorische Referendum benötigt. Die Verfassung verbietet nämlich die Auslieferung von Schweizer Staatsbürgern gegen ihren Willen.

Streit um obligatorische Abstimmung

Die Kommissionsmehrheit sah diese Bestimmung nicht verletzt: Es handle sich um eine Überstellung, nicht um eine Auslieferung. Zudem gelte der Verfassungsschutz nur gegen die Auslieferung an Staaten, nicht aber an internationale Gremien.

Für die SVP-Kommissionsminderheit vertrat Ulrich Schlüer (ZH) die Auffassung, die Verfassung müsse angepasst und das Volk obligatorisch befragt werden. Mit der Ratifikation würden wesentliche Teile der Rechtsordnung ausser Kraft gesetzt und das Verfassungsrecht materiell geändert.

Bundesrat Joseph Deiss betonte, jeder und jede Schweizer Staatsangehörige habe das Recht, einen Prozess in der Schweiz zu verlangen. Eine Verfassungsänderung sei ebenso wenig nötig wie ein obligatorisches Referendum. Die Verfassung sehe für Staatsverträge das fakultative Referendum vor.

Ende Jahr in Kraft

Bereits hätten 139 Staaten das Statut unterzeichnet, sagte Deiss. Ratifiziert worden sei das Statut von 29 Staaten. Es könne damit Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Für die Schweiz als Depositärstaat der Genfer Konvention sei es wichtig, unter den 60 Gründerstaaten zu sein.

Der Rat schuf im Strafgesetzbuch und in einem Zusammenarbeitsgesetz die Rechtsgrundlagen für den Beitritt zum Strafgerichtshof. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 135 zu 26 Stimmen.

(la/sda)

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