Das neue Gericht wird für besonders schwere Verbrechen
zuständig sein, welche die internationale Gemeinschaft als
Ganzes betreffen. Dazu gehören Völkermord, Verbrechen gegen
die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Der Gerichtshof
wird dann tätig, wenn die für die Strafverfolgung in erster
Linie zuständigen staatlichen Behörden nicht willens oder
nicht in der Lage sind, die Verbrechen ernsthaft zu
verfolgen. Dies kann bei kriegerischen Ereignissen der Fall
sein oder bei Kontrolle des Justizapparates durch Personen,
die an den Verbrechen beteiligt waren.
Der Gerichtshof wird
nicht wie das bestehende Kriegsverbrechertribunal in Den
Haag von der UN, sondern den Vertragsstaaten getragen.
In der Vernehmlassung hatten Parteien und Kantone den
Beitritt der Schweiz begrüsst. Allerdings hatte die SVP
eine Volksabstimmung verlangt. Mit der Möglichkeit, auch
eigene Staatsangehörige an eine internationale Behörde
auszuliefern, werde ein verfassungsmässiger Grundsatz in
Frage gestellt. Der Bundesrat hält zur Anpassung der
schweizerischen Rechtsgrundlagen aber den Gesetzesweg für
ausreichend und unterbreitet dem Parlament gleichzeitig mit
der Ratifikationsvorlage einen entsprechenden Entwurf. Die
Schweiz hatte die Arbeiten zur Errichtung des Gerichtshofes
laut EDA massgeblich unterstützt.
Eine Staatenkonferenz in
Rom hatte am 17. Juli 1998 mit überwältigender Mehrheit dem
Römer Statut zur Gründung des Gerichts zugestimmt. Dieses
wird seine Tätigkeit aufnehmen können, wenn 60 Staaten den
Vertrag ratifiziert haben. Bisher haben dies erst 22
Staaten getan, jedoch seien in weiteren Ländern die
Vorarbeiten so weit gediehen, dass mit einem
In-Kraft-Treten in naher Zukunft gerechnet werden könne.
Die Ratifikation verpflichtet einen Vertragsstaat, mit dem
Gerichtshof zusammenzuarbeiten und dessen Urteile
anzuerkennen.
(sda)