Schweiz soll sich weiter an Rückversicherung des IWF beteiligen

publiziert: Mittwoch, 20. Nov 2002 / 13:32 Uhr

Bern - Die Schweiz soll sich an der Verlängerung der Allgemeinen und Neuen Kreditvereinbarungen (AKV und NKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF) beteiligen. Für diese IWF-Rückversicherung beantragt der Bundesrat 3 Mrd. Franken.

Der Internationale Währungsfond (IWF).
Der Internationale Währungsfond (IWF).
AKV und NKV sollen dem IWF im Falle von Währungs- und Schuldenkrisen und bei eigener Mittelknappheit die nötigen Kreditlimiten garantieren, wie der Bundesrat in seiner Botschaft schreibt. Die Vereinbarungen laufen Ende 2003 aus und sollen um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Die Schweiz als exportorientiertes Land mit einem bedeutenden Finanzplatz sei besonders an einem stabilen internationalen Finanzsystem interessiert, hält der Bundesrat fest. Seit Mitte der 90er Jahre seien wieder vermehrt Währungs- und Schuldenkrisen aufgetreten. Dies könne auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Der IWF werde daher weiter auf ein Rückversicherungssystem angewiesen sein. AKV und NKV stellen für diesen Fall Kreditlimiten von insgesamt rund 66 Mrd. Franken bereit. Die Schweiz als Mitglied der Zehnergruppe (G10) soll sich daran mit gut drei Mrd. Franken (6%) beteiligen.

Gleichzeitig beantragt der Bundesrat dem Parlament, ihm die Kompetenz für eine zukünftige AKV-Verlängerung zu gewähren. Bei der NKV ist dafür bereits der Bundesrat zuständig. Zudem stimmt der Bundesrat mit der Botschaft der Beteiligung Chiles als erstem lateinamerikanischem Land zu.

Die Mittel der AKV wurden letztmals 1998 gebraucht, um ein Anpassungsprogramm für Russland zu finanzieren. Die NKV wurde bisher erst einmal verwendet, ebenfalls 1998. Damals wurde ein Beistandsabkommen des IWF mit Brasilien aufgestockt.

(bert/sda)

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