Schweizer Börse SWX stellt Vorabklärungen gegen Swatch ein

publiziert: Dienstag, 3. Jun 2003 / 11:02 Uhr

Zürich - Die Schweizer Börse SWX hat ihre Vorabklärungen gegen den Uhrenkonzern Swatch eingestellt. Die Untersuchung habe keine Verletzung der Regeln über die Ad-hoc-Publizität ergeben, heisst es in einer Mitteilung.

Swatch hat die Ad-hoc-Publizität nicht verletzt.
Swatch hat die Ad-hoc-Publizität nicht verletzt.
Auslöser für die Vorabklärungen waren Medienberichte gewesen, wonach Swatch am 25. April an einer Telefonkonferenz börsenrelevante Informationen an verschiedene Analysten weitergegeben habe. Die Untersuchungen ergaben nun aber, dass dies nicht der Fall war.

Swatch habe keine Telefonkonferenz durchgeführt, sondern auf Anfrage von einzelnen Analysten lediglich allgemeine Angaben dazu gemacht, dass sich die Umsätze in Lokalwährungen in einer Aufwärtstendenz befänden. Diese Information hatte laut SWX keinen Einfluss auf den Aktienkurs.

Gespräche mit Analysten seien zulässig, solange nicht potenziell kursrelevante Tatsachen weitergegeben würden, begründet die Schweizer Börse. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen. Daher sei das Verfahren gegen Swatch eingestellt worden.

(bsk/sda)

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