Schweizer dürfen trotz Schengen persönliche Armeewaffe behalten

publiziert: Montag, 16. Dez 2002 / 20:03 Uhr / aktualisiert: Montag, 16. Dez 2002 / 23:32 Uhr

Brüssel - Schweizer dürfen auch bei einem Schengen-Beitritt ihres Landes ihre persönliche Armeewaffe behalten. Das haben Expertengespräche bei den bilateralen Verhandlungen Schweiz-EU ergeben.

In Brüssel fand die fünfte Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zu Schengen statt. Im Rahmen technischer Gespräche seien zuvor noch offene Fragen zum Waffenrecht geklärt worden, sagte Monique Jametti Greiner, Leiterin der Schweizer Delegation, nach dem Treffen.

Das Schengen-Recht der EU enthält zur Erhöhung der inneren Sicherheit Bestimmungen zur Feststellung der Herkunft missbräuchlich verwendeter Waffen. Dies betreffe jedoch den Missbrauch durch Private, nicht aber den militärischen Bereich, führte Jametti vor den Medien aus.

Die im Schweizer Milizsystem übliche Abgabe von Dienstwaffen an Jungschützen und Wehrmänner sowie die Überlassung der Waffe nach dem Armeeaustritt wird daher laut Jametti nicht erfasst: Es wird also auch unter Schengen möglich sein, die von der Armee abgegebenen Waffen in zu Hause aufzubewahren.

Auf eine Frage sagte Jametti im weiteren, offene Fragen bestünden noch zur ärztlich kontrollierten Heroinabgabe an Schwerstabhängige. Diese ist ein Pfeiler der Schweizer Drogenpolitik. Die Vizedirektorin des Bundesamts für Justiz gab sich jedoch zuversichtlich, dass eine gute Lösung gefunden werde.

Denn Schengen umfasse Sicherheitsmassnahmen im freien Personenverkehr. Drogenkonsumenten seien aber eher ein stationäres Problem: Schwerstabhängige seien einfacher kontrollierbar. Zudem würde die Schweiz die Warenkontrollen an der Grenze beibehalten. Anders sähe es allerdings beim Cannabis-Konsum aus, räumte Jametti ein.

Einmal mehr diskutiert wurde am Montag aber vor allem über die Fristen zur Übernahme neuen Schengen-Rechts durch die Schweiz. Die Schweiz benötigt wegen der Referendumsmöglichkeit genügend lange Fristen, laut Jametti bis zu zwei Jahre. In der EU war dies bislang aber nicht auf Gegenliebe gestossen.

Ausgeklammert blieb weiterhin der bisherige Hauptstreitpunkt, der Rechtshilfe-Artikel 51 des Schengen-Abkommens: Die Schweiz schliesst Rechtshilfe bei Ordnungsvergehen, also auch bei blosser Steuerhinterziehung, aus.

Zum Dublin-Abkommen im Asylbereich wollen die Schweiz und die EU die Verhandlungen im Januar aufnehmen. Ein nächstes Treffen dürfte Mitte Januar stattfinden.

(fest/sda)

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