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BAFU-Korruption
Sechs Personen wegen Bestechung angeklagt
publiziert: Dienstag, 26. Jan 2016 / 12:39 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 26. Jan 2016 / 13:18 Uhr
BAFU-Hauptgebäude in Ittigen.
Bern - Sechs Personen werden sich wegen des Korruptionsskandals beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten müssen. Bei der Vergabe von IT-Projekten sollen Schmiergelder geflossen sein. Eine Person wurde deswegen bereits verurteilt.
Die Korruptionsvorwürfe waren 2010 publik geworden. Am Dienstag gab die Bundesanwaltschaft bekannt, die Strafuntersuchung sei inzwischen abgeschlossen. Sechs Personen werden angeklagt, darunter auch ein ehemaliger Sektionschef des BAFU.
Ein weiterer Hauptangeklagter ist ein ehemaliger externer IT-Projektleiter des BAFU. Laut Bundesanwaltschaft liess er sich von IT-Firmen Geld bezahlen - und sorgte im Gegenzug dafür, dass das BAFU mit ihnen Dienstleistungsverträge abschloss. Die unrechtmässigen Provisionszahlungen belaufen sich auf 118'000 Franken.
Zudem soll der externe Projektleiter für das BAFU Softwarelizenzen und Informatikdienstleistungen im Wert von einer halben Million Franken von einer Firma beschafft haben, die er selbst kontrollierte. Das öffentliche Beschaffungsrecht wurde dabei umgangen.
Hier kommt der angeklagte ehemalige BAFU-Sektionschef ins Spiel: Der damalige Leiter Informatik, Logistik und Organisation (ILO) soll dem IT-Projektleiter in dieser Angelegenheit geholfen haben. Im Gegenzug soll er von ihm Bargeld, Reisen und Geräte im Wert von mehreren zehntausend Franken erhalten haben. Den Schaden zulasten des BAFU beziffert die Bundesanwaltschaft auf über eine halbe Million Franken.
Private Elektronikgeräte auf BAFU-Kosten
Der damalige ILO-Leiter soll zudem im Namen und auf Rechnung des BAFU Unterhaltungselektronik beschafft haben - die er für private Zwecke verwendete. Dem BAFU entstand dadurch ein Schaden von über 50'000 Franken.
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wird sich der ehemalige ILO-Leiter nun wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung und mehrfachen Sichbestechenlassens verantworten, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Dem IT-Projektleiter, der beim BAFU für das Projekt «DaZu» (Datenzugang) zuständig war, wird zusätzlich mehrfaches Bestechen sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.
Den beiden drohen mehrjährige Gefängnisstrafen: Bestechung und ungetreue Amtsführung werden gemäss Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft, ebenso Urkundenfälschung. Die Bundesanwaltschaft wird ihre Strafanträge erst anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekanntgeben.
Angeklagt hat die Bundesanwaltschaft auch zwei Personen, die dem ehemaligen IT-Projektleiter Schmiergelder in Höhe von insgesamt 100'000 Franken bezahlt haben sollen. Zwei weiteren Anklagten wird zur Last gelegt, den ehemaligen ILO-Chef und den IT-Projektleiter bei der Beschaffung von Softwarelizenzen zum Schaden des Bundes unterstützt zu haben.
Eine Person verurteilt
Ein Beschuldigter in dem Fall ist bereits verurteilt worden: Ein Geschäftsführer einer Firma, der den Projektleiter beim BAFU bestochen hatte, wurde vergangenen Sommer per Strafbefehl wegen Bestechung und der Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung verurteilt. Er musste eine Busse von 21'600 Franken (80 Tagessätze à 270 Franken) bezahlen.
Die Bundesanwaltschaft ermittelte seit 2010 wegen ungetreuer Amtsführung im BAFU. Im Zentrum der Untersuchung standen unter anderem Vergaben von zahlreichen Dienstleistungsverträgen im BAFU an externe IT-Firmen in den Jahren 2007 bis 2010, wie die Bundesanwaltschaft schrieb.
Unter anderem wegen der Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft stoppte das BAFU 2012 ein millionenschweres Informatikprojekt. Der Verlust soll 6,1 Millionen Franken betragen haben.
Ein weiterer Hauptangeklagter ist ein ehemaliger externer IT-Projektleiter des BAFU. Laut Bundesanwaltschaft liess er sich von IT-Firmen Geld bezahlen - und sorgte im Gegenzug dafür, dass das BAFU mit ihnen Dienstleistungsverträge abschloss. Die unrechtmässigen Provisionszahlungen belaufen sich auf 118'000 Franken.
Zudem soll der externe Projektleiter für das BAFU Softwarelizenzen und Informatikdienstleistungen im Wert von einer halben Million Franken von einer Firma beschafft haben, die er selbst kontrollierte. Das öffentliche Beschaffungsrecht wurde dabei umgangen.
Hier kommt der angeklagte ehemalige BAFU-Sektionschef ins Spiel: Der damalige Leiter Informatik, Logistik und Organisation (ILO) soll dem IT-Projektleiter in dieser Angelegenheit geholfen haben. Im Gegenzug soll er von ihm Bargeld, Reisen und Geräte im Wert von mehreren zehntausend Franken erhalten haben. Den Schaden zulasten des BAFU beziffert die Bundesanwaltschaft auf über eine halbe Million Franken.
Private Elektronikgeräte auf BAFU-Kosten
Der damalige ILO-Leiter soll zudem im Namen und auf Rechnung des BAFU Unterhaltungselektronik beschafft haben - die er für private Zwecke verwendete. Dem BAFU entstand dadurch ein Schaden von über 50'000 Franken.
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wird sich der ehemalige ILO-Leiter nun wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung und mehrfachen Sichbestechenlassens verantworten, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Dem IT-Projektleiter, der beim BAFU für das Projekt «DaZu» (Datenzugang) zuständig war, wird zusätzlich mehrfaches Bestechen sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.
Den beiden drohen mehrjährige Gefängnisstrafen: Bestechung und ungetreue Amtsführung werden gemäss Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft, ebenso Urkundenfälschung. Die Bundesanwaltschaft wird ihre Strafanträge erst anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekanntgeben.
Angeklagt hat die Bundesanwaltschaft auch zwei Personen, die dem ehemaligen IT-Projektleiter Schmiergelder in Höhe von insgesamt 100'000 Franken bezahlt haben sollen. Zwei weiteren Anklagten wird zur Last gelegt, den ehemaligen ILO-Chef und den IT-Projektleiter bei der Beschaffung von Softwarelizenzen zum Schaden des Bundes unterstützt zu haben.
Eine Person verurteilt
Ein Beschuldigter in dem Fall ist bereits verurteilt worden: Ein Geschäftsführer einer Firma, der den Projektleiter beim BAFU bestochen hatte, wurde vergangenen Sommer per Strafbefehl wegen Bestechung und der Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung verurteilt. Er musste eine Busse von 21'600 Franken (80 Tagessätze à 270 Franken) bezahlen.
Die Bundesanwaltschaft ermittelte seit 2010 wegen ungetreuer Amtsführung im BAFU. Im Zentrum der Untersuchung standen unter anderem Vergaben von zahlreichen Dienstleistungsverträgen im BAFU an externe IT-Firmen in den Jahren 2007 bis 2010, wie die Bundesanwaltschaft schrieb.
Unter anderem wegen der Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft stoppte das BAFU 2012 ein millionenschweres Informatikprojekt. Der Verlust soll 6,1 Millionen Franken betragen haben.
(jz/sda)
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