Serbische Klage gegen Deutschland

publiziert: Donnerstag, 19. Okt 2006 / 16:42 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 19. Okt 2006 / 17:24 Uhr

Karlsuhe - Serbische Opfer eines NATO-Luftangriffs im Kosovo-Krieg 1999 haben Deutschland verklagt.

Die Brücke als solches sei laut Rechtsanwalt ein militärisches Ziel.
Die Brücke als solches sei laut Rechtsanwalt ein militärisches Ziel.
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verlangen sie Entschädigung für erlittene Verletzungen und den Tod von Angehörigen.

NATO-Kampfflugzeuge hatten am 30. Mai 1999 im Kosovo-Krieg mit Raketen eine Brücke bei der Kleinstadt Varvarin zerstört. 10 Menschen starben, 30 wurden verletzt.

3 der 35 Kläger aus dem früheren Jugoslawien kamen zu der Verhandlung in Karlsruhe.

Stellvertreter für NATO

Die Klage war zuvor vom Landgericht Bonn und dem Oberlandesgericht (OLG) Köln abgewiesen worden. Die Bundesrepublik soll stellvertretend für die NATO mehrere hunderttausend Euro Entschädigung zahlen. Wann die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekannt gegeben wird, war zunächst unklar.

Deutsche Flugzeuge seien zwar nicht direkt an dem Angriff vor mehr als sieben Jahren beteiligt gewesen, sagte ein Anwalt der Kläger. Deutsche Soldaten hätten aber das Ziel mitausgewählt und somit den Angriff möglich gemacht.

In der Kleinstadt und in der Umgebung habe es jedoch keine nennenswerten militärischen Einrichtungen gegeben. Deutschland sei in der Vergangenheit auch für Schäden durch NATO-Tiefflieger eingetreten, argumentierte der Anwalt. «Meine Frage ist: Gilt das nur für kaputte Fensterscheiben oder auch für zerstörtes Leben?»

«Militärisches Ziel»

Aus dem Völkerrecht könnten ebenfalls Schadenersatzansprüche hergeleitet werden, sagte der Vertreter der Kläger. Er verwies auf internationale Gerichtsbarkeit, die Individuen strafrechtlich verfolge. «Warum dann nicht auch umgekehrt das Individuum als Rechte-Inhaber?», fragte er.

Der Vertreter der Bundesrepublik sprach von einer «Tragödie». Dennoch könnten daraus keine Ansprüche auf Entschädigung abgeleitet werden. «Die Brücke als solches ist ein militärisches Ziel», erklärte der Rechtsanwalt.

(bert/sda)

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