Sex-Boxen für den Strassenstrich

publiziert: Freitag, 29. Aug 2003 / 08:10 Uhr

Bern - Die Stadt Bern bietet Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern auf dem Strassenstrich künftig kostenlos geschützte Arbeitsplätze an. Damit soll nach holländischem Vorbild die Sicherheit für die Prosituierten verbessert werden.

Die nach hinten offenen Boxen sollen den Prostitutieren einen minimalen Schutz bieten.
Die nach hinten offenen Boxen sollen den Prostitutieren einen minimalen Schutz bieten.
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Das Angebot ist in der neuen städtischen Verordnung über die Strassenprostitution festgeschrieben und richtet sich vorwiegend an die rund 200 Prostituierten auf dem Drogenstrich, wie Felix Lerch von der städtischen Direktion für soziale Sicherheit auf Anfrage zu einer Mitteilung der Stadt vom Donnerstag sagte.

Der Standort sei noch offen, im Vordergrund stehe jedoch ein Parkplatz auf dem Gaswerkareal im Marziliquartier. Hier sollen 2004 vorerst sechs bis acht Parkfelder mit Beton- oder Holzwänden voneinander abgetrennt werden.

Die entstehenden Boxen sind laut Lerch vergleichbar mit offenen Garagen und bleiben von hinten einsehbar. Sie sollen Prostituierten und Freiern beim Sex minimale Diskretion bieten und gleichzeitig diskrete Kontrollen der Polizei ermöglichen.

Heute kämen die Prostiuierten und die Freier "irgendwo zur Sache", sagte Lerch. Für die Polizei werde die Kontrolle damit schwierig, gleiches gelte für die Kommunikation der Prostituierten untereinander, die für die Sicherheit ebenfalls wichtig sei.

Utrechter Modell

Beides soll mit den geplanten Sex-Boxen nun verbessert werden. Ein weiteres Ziel ist der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor den negativen Auswirkungen des Sexgewerbes.

Hat das Modell Erfolg, soll es auf weitere Standorte ausgedehnt werden.

Die Bundesstadt orientiert sich dabei am Vorbild des niederländischen Utrecht, wo ein vergleichbares Modell laut Lerch seit einigen Jahren "mit zufriedenstellenden Resultat" praktiziert wird.

Kein Obligatorium

Im Unterschied zum Utrechter Modell werden die Prostituierten in Bern aber nicht zur Benutzung der Boxen verpflichtet.

Strassenprostitution bleibt auch an anderen Standorten mit verschiedenen Ausnahmen grundsätzlich erlaubt. Verboten ist sie unter anderem in Gebieten mit Wohncharakter sowie in öffentlichen Anlagen, unter anderem bei Schulen und Kirchen.

Auf ein Obligatorium zur Benutzung sei verzichtet worden, weil zuerst mit einer kleinen Zahl von Arbeitsplätzen Erfahrungen gesammelt werden solle, sagte Lerch.

Er räumte ein, dass das Modell damit am Bedürfnis der Freier auf Diskretion scheitern könnte. Eine Prognose könne dazu aber nicht gemacht werden.

Mit der revidierten Verordnung werden künftig nicht nur die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter einer Strafbarkeit unterstellt. Kommt es in den Verbotsgebieten zum Geschäftsabschluss, machen sich sowohl die anbietende als auch die nachfragende Person strafbar.

Freierbildung durch Aidshilfe

Eine ungewöhnliche Massnahme im Bereich des käuflichen Sex kündigte am Donnerstag auch die Aids-Hilfe Bern an: Um Safer-Sex Regeln zum Durchbruch zu verhelfen, greift die Organisation künftig zum Mittel der "Freierbildung".

Freier werden von "Edukatoren und Edukatorinnen" auf der Strasse zum Thema sexuell übetragbare Krankheiten angesprochen und nach Möglichkeit in ein Gespräch verwickelt.

Mit der Massnahme soll das Präventionsbewusstsein gesteigert werden und die Neuinfektionen mit HIV bei der heterosexuellen Bevölkerung redzuiert werden.

(bsk/sda)

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