Sexuelle Belästigung weit verbreitet

publiziert: Dienstag, 15. Jan 2008 / 11:44 Uhr

Bern - Die Hälfte der Erwerbstätigen riskiert am Arbeitsplatz sexuelle Belästigungen. Ein Drittel der Frauen und zehn Prozent der Männer müssen sich anzügliche Sprüche anhören, Obszönitäten gefallen lassen oder unerwünschte Körperkontakte erdulden.

Sexuelle Belästigung fängt manchmal schon bei einer einfachen Berührung an.
Sexuelle Belästigung fängt manchmal schon bei einer einfachen Berührung an.
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Zu diesem Befund ist die erste gesamtschweizerische und repräsentative Studie gekommen, die das Eidgenössische Büro für Gleichstellungsfragen (EBG) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Auftrag gegeben haben. Befragt wurden rund 2000 Personen, die im Erwerbsleben stehen.

Die in Bern präsentierte Studie definiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als ein Verhalten, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person mit Worten, Gesten oder Taten in ihrer Würde verletzt.

Sexuelle Belästigung kann von Einzelpersonen oder von Gruppen ausgehen.

Sprüche und Witze

Die Hälfte der befragten Frauen und Männer ist im Arbeitsleben Situationen ausgesetzt, die das Risiko sexueller Belästigung in sich bergen. Am häufigsten sind abwertende Sprüche und Witze.

Meist kommen diese von Arbeitskollegen und -kolleginnen, weniger oft von Kundinnen und Kunden sowie Patientinnen und Patienten.

In der Studie wird festgehalten, dass die oft gehörte und gelesene Gleichung «Männer = Täter, Frauen = Opfer» nicht stimmt.

Frauen seien zwar häufiger und stärker mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz konfrontiert als Männer. Öfter als gemeinhin angenommen seien aber Frauen Täterinnen.

Auch Frauen im oberen Kader betroffen

Überdurchschnittlich oft erleben Teilzeitarbeitende, Schichtarbeitende, Doppelbürgerinnen und Personen, die neu in einem Betrieb sind, sexuelle Belästigung. Das gilt gemäss der Studie zudem für weibliche Hilfskräfte, aber auch für Frauen im oberen Kader.

EBG und SECO betonen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz keine Bagatelle ist. Das Gleichstellungsgesetz und das Arbeitsgesetz nähmen die Unternehmen in die Verantwortung.

Wenn diese ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkämen, könnten sie mit einer Entschädigungsleistung von bis zu sechs Monatslöhnen belegt werden.

(rr/sda)

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