Sieben Jahre Zuchthaus nach Kindstötung

publiziert: Mittwoch, 1. Okt 2003 / 10:37 Uhr

Luzern - Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Vater zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er seiner 15 Monate alten Tochter einen tödlichen Tritt in den Bauch versetzt hatte. Der Mann hatte sein Kind schon zuvor misshandelt.

Der Täter ist ein gewalttätiger Kickboxer.
Der Täter ist ein gewalttätiger Kickboxer.
Die Richter sprachen den 25-jährigen Angeklagten aus Kroatien der fahrlässigen Tötung, der schweren Körperverletzung und der mehrfachen qualifizierten Körperverletzung für schuldig.

Das Gericht anerkannte eine verminderte Zurechnungsfähigkeit im mittleren Grad. Von der Zuchthausstrafe werden die über dreieinhalb Jahre Haft, die der Angeklagte schon abgesessen hat, abgezogen. Zudem wurde ein Landesverweis von zehn Jahren ausgesprochen.

Am 21. Dezember 1999 war der Angeklagte mit der Tochter allein zu Hause. Er war aufgeregt, denn sie wollte nicht essen. Als ein Küchemesser zu Boden fiel und das Mädchen danach griff, rastete der Vater aus und versetzte dem Kind einen Tritt in den Bauch.

Der Angeklagte liess seine Tochter liegen und ging sich einen Kaffee kochen. Danach realisierte er, dass das am Boden liegende Mädchen schwer verletzt sein muss und alarmierte den Notarzt. Im Kinderspital stellten die Ärzte den Tod der Kleinen fest.

Der Staatsanwalt hatte den Täter, einen ehemaligen Kickboxer, als gewalttätigen Mann beschrieben, der sein Kind mehrmals geschlagen habe. Für ihn stand Eventualvorsatz fest, weil der Täter den Tod des Kindes in Kauf nehmen musste. Er forderte zehn Jahr Zuchthaus.

Der Verteidiger wies auf die grossen persönlichen Probleme des Angeklagten und seine schwere Jugend hin. Er plädierte auf Fahrlässigkeit und eine dreijährige Gefängnisstrafe. Die Begründung des Urteils wird später veröffentlicht.

(fest/sda)

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