Sind Alkoholtests bei Rhätischer Bahn zulässig?

publiziert: Dienstag, 20. Jul 2004 / 16:15 Uhr

Chur - Die Rhätische Bahn (RhB) hat am Montag letzter Woche das Betriebspersonal der Bahnhöfe St. Moritz und Samedan einem Alkoholtest unterzogen.

Mitarbeiter sollen wiederholt alkoholisiert zum Dienst erschienen sein.
Mitarbeiter sollen wiederholt alkoholisiert zum Dienst erschienen sein.
Gemäss RhB-Mediensprecher Peider Härtli hat die Direktion der RhB mit den Kontrollen von Montag letzter Woche auf mehrfache Hinweise aus der Region und der eigenen Belegschaft reagiert. Danach sollen Mitarbeiter der beiden grössten Bahnhöfe im Engadin wiederholt alkoholisiert zum Dienst erschienen sein.

Die Tests, denen sich insgesamt 24 Angestellte unterziehen mussten und die ausnahmslos negativ ausgefallen sind, seien angeordnet worden, weil es um die Sicherheit geht, sagte Härtli zu einem Bericht Schweizer Radio DRS. Er bestätigte, zwei Kaderleute hätten persönlich das gerade im Dienst stehende Personal ins Röhrchen blasen lassen.

Peter Peyer, Sekretär der Sektion Graubünden des Schweizerischen Eisenbahnerverbandes (SEV), hätte gegen das Testen einzelner Mitarbeiter bei begründetem Verdacht nichts einzuwenden. Was aber nicht haltbar ist, sind flächendeckende Kontrollen, sagte Peyer gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Die Tests dürften zudem nur von medizinischem Fachpersonal abgenommen werden.

Die Frage, wie solche Tests durchgeführt werden sollten, wolle die RhB mit dem SEV besprechen, kündigte Härtli an. Er unterstrich, die RhB sei zu diesem Vorgehen verpflichtet gewesen, da man Zweifel an der Sicherheit des Bahnbetriebs nicht einfach im Raum stehen lassen dürfe. Dank der negativen Ergebnisse seien die Gerüchte nun ausgeräumt. Einzelne Alkoholtests werde es auch künftig geben, sagte Härtli.

Gemäss dem Eidg. Datenschutzbeauftragten sind Alkoholtests am Arbeitsplatz angebracht, wenn bei einem Mitarbeiter ein gewisses Gefährdungspotenzial besteht, erklärte Sprecher Kosmas Tsiraktsopulos gegenüber Radio DRS. Bei Stationspersonal seien Tests hingegen kaum legitim, da diese Beschäftigten in der Regel mit ihrer Arbeit weder sich noch andere gefährdeten.

(rr/sda)

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