So reduziert eine Holding die Steuerlast eines Unternehmens

publiziert: Mittwoch, 17. Aug 2022 / 15:29 Uhr / aktualisiert: Montag, 29. Aug 2022 / 21:28 Uhr
Häufig begehen Gesellschaften den Fehler, die Gewinne aus der Holding an die Gesellschafter auszuschütten.
Häufig begehen Gesellschaften den Fehler, die Gewinne aus der Holding an die Gesellschafter auszuschütten.

In der Schweiz dominiert die Gesellschaftsform GmbH (Gewerbe mit beschränkter Haftung). Dadurch ist das Privatvermögen im Zweifelsfall grösstenteils oder gänzlich geschützt ist. Steuerrechtlich bietet die GmbH einige Nachteile, weshalb immer mehr Gründer die Holding als Organisationsgesellschaftsform wählen. Interessant ist in dem Zusammenhang, wie Treuhänder in dem Konstrukt Holding aktiv mitwirken können.

Vorteile einer GmbH

Die GmbH ist die am häufigsten gewählten Kapitalgesellschaftsform in der Schweiz einzugehen. Und das nicht ohne Grund, wie ihr grösster Vorteil zeigt:

Ein oder mehrere Gesellschafter einer GmbH haften nur in bestimmten rechtswidrigen Fällen mit ihrem eigenen Vermögen. Sollte die gegründete Gesellschaft nämlich nicht mehr voll handlungsfähig sein. Damit ist das Privatvermögen derer geschützt, die als Gesellschafter aktiv sind.

Als Nachteil ist die hohe Steuerlast zu betrachten, die vom jeweiligen Gesellschaftssitz abhängt. In einigen Kantonen müssen Gesellschafter nur 12 Prozent entrichten, in anderen bis zu 24 Prozent. Damit liegt der Steueranteil über dem einer Holding.

Holding keine Kapitalgesellschaftsform

Holdings lassen sich nicht so gründen wie eine GmbH. Holding gibt es nicht als Kapitalgesellschaftsform, sondern Organsiationsgesellschaftsform und dennoch führt diese zur Steuersenkung. Um eine Holding gründen zu können, müssen sich zwei Kapitalgesellschaften unter einer Gesellschaftsleitung zusammenschliessen. Aber keine der beiden Gesellschaften darf die andere übernehmen. Es müssen zwei sein, die sich in der Branche ergänzen.

Dazu ein fiktives Beispiel:

Ein Gesellschafter gründet eine Kapitalgesellschaft für Veranstaltungen. Über die Kapitalgesellschaft werden nur die abzuhaltenden Events abgewickelt. Nicht aber die Zusatzleistungen, die für ein Event üblich sind. Ein zweiter Gesellschafter gründet für die Eventagentur ein Cateringunternehmen. Beide Gesellschaften ergänzen sich und lassen sich unter einer Verwaltung zusammenführen.

Darauf basierend können beide Gesellschafter eine Holding gründen und insgesamt Steuern sparen. Gegründet wird aber für die aktive Arbeit ein Mutterkonzern. Dieser hält an beiden Tochterunternehmen zu 100 Prozent Anteil.

Mit Holding Steuern senken

Treuhänder für Wachstumsunternehmen übernehmen von den Gesellschaftern bestimmte Ausgaben. Und zwar, um eine Veruntreuung oder andere Vorgehensweisen zu verhindern, die der Holding schaden. Sie achten auch darauf, dass alle rechtlichen Vorgaben zur Steuerabwicklung eingehalten werden.

Wichtig ist, dass mindestens zehn Prozent der Gesellschaftsanteile der Tochtergesellschaften beim Mutterkonzern bleiben. Nur so kommen Unternehmen in den Genuss der Steuersenkung. Sind mehr als 90 Prozent einer jeden Gesellschaft veräussert, verweigert der Staat den Steuervorteil.

Zu 100 Prozent Steuerentlastung ist möglich, wenn die Holding mindestens zehn Prozent der Anteile der Tochtergesellschaften erhält. Und wenn sie darüber hinaus Dividenden ausschüttet.

Gewinne nicht an Kapitaleigner ausschütten

Häufig begehen Gesellschaften den Fehler, die Gewinne aus der Holding an die Gesellschafter auszuschütten. Die freuen sich zwar über ein steigendes Privatvermögen. Jedoch ist der Staat in dem Punkt hellwach: Er bittet die Gesellschafter für ihre Vermögenssteigerung kräftig zur Kasse.

Gesellschaften haben kaum eine langfristige Perspektive, wenn sie nur dazu dienen, die Gesellschafter zu bereichern. Es ist daher empfehlenswert, nur einen geringen Anteil der Gewinne an die Gesellschafter abzuführen. Der Rest des Gewinns ist am besten erneut zu investieren.

So lassen sich weitere Kapitalgesellschaften gründen oder bestehende ausbauen, um das Wachstum im Unternehmen zu sichern. Ein Treuhänder ist in dem Fall eine wichtige Person innerhalb des Systems. Und zwar, um Nachteile für die Holding und deren Tochtergesellschaften zu verhindern.

Treuhänder in der Schweiz dienen nicht ausschliesslich der Kontrolle. Sie helfen auch dabei, die Steuern zu senken bei gleichzeitigem Wachstum der Holding samt Tochtergesellschaften. Bei Interesse können Unternehmer einen Termin mit einem Treuhänder in der Schweiz vereinbaren.

(fest/pd)

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