Obergrenze wird aufgehoben.

Solidaritätsprozent auf Spitzenlöhnen ab 2014

publiziert: Mittwoch, 9. Okt 2013 / 15:33 Uhr
Die Obergrenze von 315'000 Franken wird aufgehoben.
Die Obergrenze von 315'000 Franken wird aufgehoben.

Bern - Ab 2014 wird auch auf Lohnanteilen von Jahreslöhnen über 315'000 Franken ein Solidaritätsprozent zu Gunsten der Arbeitslosenversicherung (ALV) erhoben. Der Bundesrat hat die bisherige Obergrenze auf den 1. Januar aufgehoben. Die ALV soll so ihre Schulden rascher abbauen können.

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Heute wird von Löhnen bis 126'000 Franken ein ALV-Beitrag von 2,2 Prozent abgezogen. Höhere Lohnanteilen sind nicht ALV-versichert. Trotzdem wird auf Einkommen zwischen 126'000 und 315'000 Franken seit 2011 ein Solidaritäsprozent erhoben.

Die zusätzliche Abgabe entfällt erst, wenn die ALV ihre Schulden abgebaut hat und ihr Betriebskapital mindestens 0,5 Milliarden Franken erreicht hat. Die Schulden der ALV lagen Ende 2012 bei rund 5 Milliarden Franken.

Im Juni 2013 hat das Parlament beschlossen, die Obergrenze von 315'000 Franken aufzuheben. Künftig wird also auch auf höhere Löhne ein Solidaritätsprozent erhoben, welches je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird. Da niemand das Referendum ergriffen hat, konnte der Bundesrat die Gesetzesänderung nun auf Anfang Jahr in Kraft setzen.

(bert/sda)

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