Insgesamt 377 Videokassetten hatten Beamte der Kantonspolizei am
4. Mai 1998 im Haus ihres Kollegen sichergestellt. 52 davon
enthielten pornografisches Material, das sexuelle Handlungen mit
Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zeigte.
Der 51-jährige Familienvater gestand, beschlagnahmte Kassetten
im Büro kopiert und mit Dienstkollegen ausgetauscht zu haben. Zudem
hatte er Kassetten mit nach Hause genommen und behalten. In seinem
dienstlichen Bericht hatte er angegeben, er habe sie
vorschriftsgemäss magnetisiert, also gelöscht.
Das Obergericht verurteilte den Beamten wegen Urkundenfälschung
und Bruchs amtlicher Beschlagnahme zu zwei Wochen Gefängnis,
bedingt auf zwei Jahre. Nicht zur Debatte stand der Tatbestand des
Umgangs mit pornografischem Material. Das Gericht konnte ihm nicht
nachweisen, dass er die Pornokassetten nach Inkrafttreten der
Pornographiestrafnorm 1992 in seinen Besitz gebracht hatte.
Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von vier Wochen Gefängnis
gefordert. Die von der Vorinstanz gefällte Gefängnisstrafe von
ebenfalls zwei Wochen erwecke einmal mehr den Eindruck, dass für
Polizisten ein anderes Strafmasse gelte, unterstrich er in seinem
Plädoyer.
Die Verteidigung forderte einen vollumfänglichen Freispruch, da
die begangenen Unregelmässigkeiten strafrechtlich nicht relevant
und disziplinarisch längst gesühnt seien.
Zum Korporal degradiert
In einem separaten Disziplinarverfahren vor zwei Jahren war der
Polizist für sechseinhalb Monate vom Dienst suspendiert und
anschliessend vom Wachtmeister mit besonderen Aufgaben zum Korporal
degradiert worden, was eine Lohneinbusse von monatlich 945 Franken
zur Folge hatte.
Zudem arbeitet er nicht mehr beim kriminaltechnischen Dienst,
sondern bei der Verkehrspolizei. Die Disziplinarstrafe sei
übertrieben hart gewesen, sagte der Verurteilte vor Obergericht. An
ihm habe man ein Exempel statuiert, alle anderen seien «gschloffe»
oder sogar noch befördert worden.
(sda)