Regierung hält Gesetzesverschärfung für nicht notwendig

Solothurner Regierung will keine neuen Bankengesetze

publiziert: Mittwoch, 1. Mrz 2000 / 17:01 Uhr

Solothurn - Für die solothurnische Regierung ist die Verschärfung der Gesetzes zu Wirtschaftsdelikten nicht nötig. Dies sagte sie im Kantonsrat bei einer Debatte über die Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Crash der ehemaligen Solothurner Kantonalbank.

In einer Interpellation stiess sich die SP-Fraktion an der unterschiedlichen Beurteilung der Strafbarkeit der untersuchten Handlungen.

Der Untersuchungsrichter hatte die Einleitung von Strafverfahren gegen acht frühere Spitzen der ehemaligen Solothurner Kantonalbank und der Bank in Kriegstetten (BiK) beantragt. Der Staatsanwalt will nun nur noch gegen den ehemalige BiK-Verwaltungsratspräsidenten gerichtlich vorgehen.

Justizdirektor Walter Straumann (CVP) sagte am Mittwoch im Rat, der Untersuchungsrichter hätte wohl nicht soviele Leute vor Gericht bringen wollen, wenn er die Fälle dort selbst hätte vertreten müssen. Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen würden nur einzelne Punkte betreffen.
Die SP, unbefriedigt von der Regierungshaltung, reichte eine Motion ein. Diese verlangt eine Standesinitiative für eine «gesetzliche Grundlage für eine bessere Ahndung von Wirtschaftsdelikten».

Die BiK-Übernahme war eine der Ursachen für den Untergang der Kantonalbank. Für den Kanton entstand Schaden in dreistelliger Millionenhöhe.

(news.ch)

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