Sondersession zum BVG-Mindestzinssatz findet am 3. Oktober statt

publiziert: Donnerstag, 29. Aug 2002 / 18:25 Uhr

Bern - Der Bundesrat kann über die Senkung des Mindestzinssatzes für die Altersguthaben in der Zweiten Säule erst im Oktober entscheiden. Denn die von der SP und den Grünen verlangte Sondersession findet am 3. Oktober statt.

Die Bundesrätinnen Ruth Metzler und Ruth Dreifuss hätten die Absicht der Landesregierung, den Mindestzinssatz per 1. Januar 2003 von 4 auf 3,25 Prozent zu reduzieren, vor der Sozialkommission des Nationalrates (SGK) nicht ausreichend begründet, sagte deren Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) vor den Medien.

Die SGK habe deshalb ihr gesetzlich garantiertes Konsultationsverfahren unterbrochen. Bundesrat und Verwaltung seien beauftragt worden, «wesentliche» Entscheidgrundlagen für die Zinssatzsenkung bis zur nächsten Sitzung der SGK am 19. September nachzuliefern. Die gleiche Forderung hatte die ständerätliche SGK erhoben.

Der Bundesrat habe der SGK einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der vorschlägt, den Mindestzinssatz auf 3,25 Prozent zu senken, den Satz alle zwei Jahre zu überprüfen und jährlich über die 11 000 Institutionen der beruflichen Vorsorge Bericht zu erstatten. Laut Bortoluzzi fehlen sauber aufgearbeitete Akten, um diesen Entwurf nachzuvollziehen.

Die Verordnung sei in der SGK unterschiedlich aufgenommen worden, sagte Bortoluzzi. Die Urteile reichten «von unhaltbar bis verständlich». Wichtig sei der Kommission, das Vertrauen in das obligatorische Sozialwerk wieder herzustellen. Der Zustand der Pensionskassen sei indes nicht alarmierend.

Der Bundesrat habe in der Kommission einige Kritik wegen seines «ungeschickten und unüberlegten Vorgehens» einstecken müssen, berichtete Bortoluzzi. Die behördliche Aufsicht über die Pensionskassen und Sammelstiftungen sei wohl auch nicht in allen Teilen richtig wahrgenommen worden.

Die Sondersession findet am Nachmittag des 3. Oktobers in der letzten Woche der Herbstsession statt, teilte Bortoluzzi mit. Bis zur nächsten Kommissionsitzung vom 19. September könne der Bundesrat aus rechtlichen, vor der Sondersession aus politischen Gründen nicht entscheiden.

(ms/sda)

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