Sparen am Bundesgericht unmöglich?

publiziert: Freitag, 22. Jul 2005 / 13:20 Uhr

Bern - Bei einer Budgetkürzung um 20 Prozent könnte das Bundesgericht nach Ansicht von Bundesgerichtspräsident Giusep Nay seine Aufgaben nicht mehr erfüllen.

Das Bundesgericht in Lausanne.
Das Bundesgericht in Lausanne.
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Nay nahm in einem Interview zu den Sparforderungen von Justizminister Christoph Blocher Stellung.

In dem Interview, das in mehreren Tageszeitungen veröffentlicht wurde, äussert Bundesgerichtspräsident Nay die Überzeugung, dass ohne Aufgabenverzicht ein um 20 Prozent reduziertes Budget nicht möglich wäre. Er betonte dabei, dass die Festlegung der Aufgaben in der Verantwortung des Gesetzgebers liege.

Aufgabenverzichts-Planung

Eine Aufgabenverzichts-Planung, wie sie gegenwärtig in der Bundesverwaltung diskutiert werde, stehe dem Bundesgericht nicht zu. Dem Bundesgericht würde damit "ein unmöglicher Spagat zwischen Verfassungsauftrag und Sparwille abverlangt".

Nay relativierte weiter die Ansicht, dass die Schaffung des Bundesstrafgerichts und des künftigen Bundesverwaltungsgerichts dem Bundesgericht eine massgebliche Entlastung bringe. Ob und welche Sparmöglichkeiten bestünden, lasse sich seriös erst zu einem späteren Zeitpunkt beurteilen.

Sparmassnahmen

Er betonte weiter, dass sich das Bundesgericht gerechtfertigten Sparmassnahmen in keiner Weise verschliesst.

Er schloss im übrigen selbst eine Anpassung der Löhne für Magistratspersonen, also für Bundesräte und Bundesrichter, nicht grundsätzlich aus. Ihr Einkommen beträgt jährlich rund 320 000 Franken.

Wie Nay weiter ausführte, hat gemäss dem neuen Parlamentsgesetz der Bundesgerichtspräsident selber den Voranschlag vor den Kommissionen und den Eidgenössischen Räten zu vertreten und nicht der Finanzminister. Diese Neuerung sei mit der Justizreform eingeführt worden, welche die Unabhängigkeit des Bundesgerichts betone.

(bsk/sda)

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