Die Polizei sucht intensiv

Spektakulärer Ausbruch in Orbe - mit Kalaschnikow gegen Wärter

publiziert: Freitag, 26. Jul 2013 / 07:01 Uhr / aktualisiert: Freitag, 26. Jul 2013 / 17:54 Uhr
Die Banditen verwendeten Waffen wie in Kriegsgebieten. (Symbolbild)
Die Banditen verwendeten Waffen wie in Kriegsgebieten. (Symbolbild)

Orbe VD - Der Kanton Waadt spricht nach dem spektakulären Ausbruch zweier Häftlinge aus der Strafanstalt in Orbe VD am Donnerstagabend von einer «aussergewöhnlichen Situation». Die Komplizen der Ausbrecher eröffneten offenbar sofort das Feuer auf das Gefängnispersonal.

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"Es handelt sich eher um einen Einmarsch als um einen Ausbruch", sagte Regierungsrätin Béatrice Métraux (Grüne) an einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz in Lausanne. Hinter dem Ausbruch stünden Vertreter organisierter Kriminalität, die schwer bewaffnet zugeschlagen hätten.

Die Banditen verwendeten Waffen wie in Kriegsgebieten, darunter die als Kalaschnikow bekannte AK-47. Dies sei in der Schweiz noch nie vorgekommen, hielt Métraux fest. Sie kündigte sofortige Massnahmen für das Gefängnis in Orbe VD an.

Das Gefängnispersonal ist schockiert über die Gewalt und muss psychologisch betreut werden. Von den Ausbrechern fehlt nach wie vor jede Spur. Auch das Fluchtauto kam trotz einer Grossfahndung nicht mehr zum Vorschein, wie Jean-Christophe Sauterel, Mediensprecher der Kantonspolizei, sagte.

Mitglied der "Pink Panthers"

Unbekannte Komplizen hatten am Donnerstagabend mit zwei Autos die äussere Umzäunung durchbrochen und den Häftlingen mit mitgebrachten Leitern die Flucht über den Sicherheitszaun ermöglicht. Einer der Flüchtigen gilt als Mitglied der berüchtigten Juwelenräuber-Bande "Pink Panthers".

Die Flüchtigen sassen wegen Freiheitsberaubung, Entführung, Raubs, Diebstahls, Geldwäsche und Brandstiftung ein, wie die Polizei mitteilte. Bei den entflohenen Häftlingen handelt es sich um einen 52-jährigen Schweizer und einen 34 Jahre alten Bosnier.

(asp/sda)

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äähhh...
Schweizer Richter fällen Urteile nach geltendem Recht.
Ich bin erstaunt, dass Sie auch auf den SVP-Zug aufspringen und Richter für das Gesetz verantwortlich machen, Midas. Die Legislative ist in Bern zu Hause...

Richter stellen auch keine Gutachten. Das ist das Werk von Forensikern.
Wenn Gerichte Gutachten erstellen lassen, dann ist das zumeist nicht zum Vorteil von Angeklagten. Aber die Verteidigung hat dasselbe Recht.
Es ist nun einmal in einem Rechtsstaat das gute Recht jedes Angeklagten - unabhängig dessen, was ihm vorgeworfen wird - Rechtsmittel bis an die Grenze des möglichen auszuschöpfen.
Wer das hinterfragt, sollte sich zuvor im klaren sein, dass es einen guten Grund dafür gibt. Diesen sieht man naturgemäss besser, wenn man selbst auf der Anklagebank sitzt - vielleicht zu Unrecht.

Der arme Richter hat ja keine einfache Aufgabe. Er muss Wunder vollbringen. Er hat Recht zu sprechen, das dem geltenden entspricht. Er hat den - meist geringen - Ermessensspielraum sorgfältig abzuwägen und angemessen auszunutzen. Gibt es einen Spielraum, ist er verpflichtet, diesen gemäss der Schwere des Delikts und anderen Aspekten anzuwenden. Nur EIN Aspekt davon ist die Aussicht auf Erfolg einer "Resozialisierung" des Täters.
Er muss also einerseits dem Täter gerecht werden. Andererseits dient der Prozess auch zur Verarbeitung der Geschädigten - ein psychologisch wichtiger Vorgang, der zur Zeit leider durch das wiederauflebende Hexenverbrennen sehr negativ beeinflusst wird. Mit anderen Worten: der Wutmob verhindert eine Verarbeitung der Ereignisse bei den Opfern - paradoxerweise hilft also die Skandalisierung keinem, ausser einigen Politikern.

Wollen wir denn amerikanische Verhältnisse? Die Resozialisierung in der Schweiz funktioniert hervorragend. Unsere Kriminalitätsrate mag gestiegen sein - wie überall - ist aber vergleichsweise niedrig. Trotz oder gerade wegen der Resozialisierungsmassnahmen?

Mir machen verschiedene Entwicklungen Sorgen. Die steigende Kriminalität gehört da nicht dazu. Mir macht die Radikalisierung des Mob, die zunehmende Verluderung des Rechtsstaats und die Entmenschlichung des Durchschnittsbürgers weit mehr Sorgen.
Ich nehme mich da nicht ganz aus - bin ich doch auch häufig einer jener Aufrührer. Wir sind schon zu weit gegangen, Midas. Sie...sind doch ein intelligentes, vernunftbegabtes Wesen. Denken Sie mal einige Tage darüber nach. Ich bin mir fast sicher, Sie werden mir Recht geben müssen.
Die Büchse der Pandora ist bereits offen. Schreibe ich auch zum Teil mir zu. Mitgegangen, mitgehangen. Leider ist der Mob zuwenig vernünftig, um zu wissen, wo die Grenze des Tolerierbaren liegt. Wer bringt den danach wieder unter Kontrolle, wenn er mal ausklinkt?
Ich schaffe das unterdessen trotz vieler Rumpelstilz-Namen auch in scheinbar harmlosen Angelegenheiten nicht mehr - die Medien allerdings werden es auch im grossen nicht schaffen. Ernsthaft.
Grotesk, wie die Kommentare teilweise ausfallen. Man darf das nicht unterschätzen; sie geben als Summe der vielen Foren ein gutes Abbild des Gesellschaftszustands ab. Die Emotionalisierung hat einen Grad erreicht, der bei der Masse zur Gefahr werden kann. Die Skandalisierung jeden Ereignisses trifft Leute, die schon im Normalzustand nur funktionieren und mit diesem Bombardement von Botschaften nicht mehr klarkommen.
Aufgrund meiner darauf ausgerichteten Sensorik muss ich leider 1 vor 12 melden.
Gruss nach "Dubai".
Ja Zustände!
Die Zahl der lebenslänglich Verwahrten ist in der Schweiz mit dem revidierten Strafgesetz von 18 auf 4 gesunken. Mit veralteten Gesetzen, untauglichen Massnahmen und veralteten Gefängnissen versucht man die heutige Kriminalität zu bekämpfen. Diese ist nicht mehr wie früher. Auch wenn die Anzahl der Verbrechen nicht unbedingt zunehmen muss, so ist die Brutalität heute sicherlich wesentlich schlimmer.

Das zeigt wer dringend eine Therapie braucht. Schweizer Richter, die immer noch glauben sie könnten die schlimmsten Sexual- und Gewaltstraftäter resozialisieren. Den Preis dafür zahlen die nächsten Opfer. Nur ist das den Herren und Damen egal, denn sie müssen ja weder Haftung noch Verantwortung dafür übernehmen.

Eines der wichtigsten Menschenrechte ist das Recht auf körperlich Unversehrtheit. Warum man dieses Grundmenschenrecht der Unschuldigen bei der Ausschiffung eines kriminellen Ausländers nicht über dessen Menschenrecht im Land zu verbleiben stellen kann, wissen nur unsere hochstudierten Gutmenschen und internationale Gerichtshöfe.

Diese einfache und schlüssige Argumentation habe ich bis jetzt auch noch nie von einem der Oberschlauen Experten gehört oder in den Medien vernommen. "Aufgrund des durch die Verfassung, dem Grundrecht und dem Völkerrecht garantierte Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, schaffen wir kriminelle Ausländer aus." Klarer fall für mich. Opfer kommen vor Täter.

Menschenrechte gelten aber komischerweise halt immer nur für die Täter und nicht für die Opfer.
Zustände!
Amüsant, wenn gar nicht tragisch!
Offenbar hat man auch in der CH mit der sich selbst und wissentlich importierten Kriminalität zu kämpfen. Immerhin hat sich der CH-Bürger auf die ausufernde importierte Gewaltkriminalität bereits darauf eingestellt und verschanzt sich zusehends zu Hause.
Die Lebensqualität scheint zu sinken, auch in der CH!
.
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