Spezialgesetz im Kampf gegen das Passivrauchen

publiziert: Freitag, 1. Jun 2007 / 17:15 Uhr

Bern - Das Passivrauchen soll in der Schweiz resolut bekämpft werden. Die Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrats schlägt ein nahezu lückenloses Rauchvebot für öffentlich zugängliche Räume und für Arbeitsplätze vor.

Auch in gastgewerblichen Betrieben soll das Rauchen verboten werden.
Auch in gastgewerblichen Betrieben soll das Rauchen verboten werden.
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Die SGK hiess mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Spezialgesetz gut, wie ihr Präsident Pierre Triponez (FDP/BE)den Medien in Bern mitteilte. Das Ratsplenum befasst sich voraussichtlich in der Herbstsession mit der Vorlage.

Ursprünglich wollte die SGK mit einer Änderung des Arbeitsgesetzes die Arbeitsplätze rauchfrei erklären. Dagegen opponierte die Wirtschaft, weil den Arbeitgebern so die ganze Verantwortung übertragen werde. Mit 16 zu 3 Stimmen wählte die SGK deshalb den Weg des Spezialgesetzes.

Verboten sein soll das Rauchen laut diesem Gesetz inbesondere in Gebäuden der öffentlichen Verwaltung, Spitälern und Heimen, Vollzugseinrichtungen, Bildungsstätten, Museen, Theatern und Kinos, gastgewerblichen Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs. Private Haushalte sind nicht betroffen.

Fumoirs möglich

Wenn darin keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, können abgetrennte, besonders gekennzeichnete und ausreichend belüftete Raucherräume (Fumoirs) eingerichtet werden. Gestattet werden kann das Rauchen auch in entsprechenden Einzelarbeitsräumen.

Die auf eine Initiative des Zürcher FDP-Nationalrates und Präventivmediziners Felix Gutzwiller zurückgehende Vorlage geht nun vorerst zur Stellungnahme an den Bundesrat. Die Kommission wird an ihrer Sitzung vom 13./14. September allenfalls noch Anpassungen vornehmen, bevor sie das Geschäft dem Rat unterbreitet.

(smw/sda)

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