St. Gallen soll gesamte 87 Millionen erhalten

publiziert: Freitag, 17. Okt 2008 / 11:12 Uhr / aktualisiert: Freitag, 17. Okt 2008 / 22:07 Uhr

St. Gallen - Der Kanton St. Gallen soll die gesamten 87 Millionen Franken erhalten, die ihm wegen eines Berechnungsfehler beim Finanzausgleich (NFA) für das Jahr 2008 entgangen sind. Dies hat der Bundesrat beschlossen.

Die St. Galler Regierung nahm den Vorentscheid des Bundesrats erfreut zur Kenntnis.
Die St. Galler Regierung nahm den Vorentscheid des Bundesrats erfreut zur Kenntnis.
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Der Fehler soll durch Verrechnung mit den Ausgleichszahlungen der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden, wie es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) heisst. Für die Nachzahlung an St. Gallen kommen die anderen Kantone auf, die wegen des Fehlers zu viel Geld erhielten.

Am stärksten davon betroffen ist der Kanton Bern, der «geschenkte» 25 Millionen Franken zurückgeben muss. Beim Kanton Aargau geht es um 10 Millionen, bei Luzern um 9 Millionen und beim Wallis um 8 Millionen Franken.

Der Kanton Bern nahm zum Bundesratsentscheid nicht Stellung. Er verwies auf eine Sitzung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) vom kommenden Montag, an der das Thema zur Sprache kommt.

Berechnungsfehler

Luzern und Aargau zeigten sich nicht erfreut. Die Kantone wollen aber in den sauren Apfel beissen. Rechtlich gebe es wohl keine Möglichkeit, etwas gegen die Rückzahlung zu tun, sagte der Leiter der kantonalen Controllingdienste in Luzern.

Auch der Kanton Wallis wehrt sich nicht gegen die Rückzahlung der zuviel erhaltenen Gelder. Allerdings sei man der Meinung, dass sich der Bund, der für den Fehler verantwortlich war, ebenfalls daran beteiligten sollte.

Bei der Aufarbeitung der Daten für den Ressourcenausgleich 2009 hatte die Eidgenössische Steuerverwaltung festgestellt, dass der Kanton St. Gallen 2008 wegen eines Berechnungsfehlers 87 Millionen Franken zu wenig erhalten hatte. Der Kanton forderte eine Nachzahlung und kündigte eine vorsorgliche Klage an.

Keine Klage

Auf diese Klage könne nun verzichtet werden, teilte die St. Galler Regierung mit. Den Entscheid des Bundesrat, den Berechnungsfehler vollumfänglich zu korrigieren, nehme man erfreut zur Kenntnis, heisst es.

Der Bund soll sich nach Ansicht des Bundesrats nicht an der Fehlerkorrektur beteiligen. Dem Bund sei durch den Fehler kein finanzieller Vorteil erwachsen, schreibt das EFD. Die getroffene Lösung habe einmaligen Charakter und sei kein Präzedenzfall.

(ht/sda)

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