St. Galler Kantonsgericht mildert Urteil gegen Treuhänder-Paar

publiziert: Mittwoch, 23. Jan 2008 / 14:43 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 23. Jan 2008 / 15:16 Uhr

St. Gallen - Das St. Galler Kantonsgericht hat die Strafen gegen ein Treuhänder-Paar wegen Anlagebetrugs deutlich gemildert. Die 67-jährige Frau wurde zur einer teilbedingten, ihr 71-jähriger Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht urteilte über das in die Jahre gekommene Verbrecher-Pärchen mit Milde.
Das Gericht urteilte über das in die Jahre gekommene Verbrecher-Pärchen mit Milde.
Beide wurden des gewerbsmässigen Betrugs und der gewerbsmässigen Geldwäscherei schuldig gesprochen, wie das Gericht bekanntgab. Sie hatten zwischen 1988 und 2003 Anleger, vorwiegend aus Deutschland, um Millionen betrogen. Die Gelder wurden zum Teil an der Börse verspekuliert, zum Teil überhaupt nicht angelegt.

Die Vorwürfe sind zum Teil verjährt. Die Treuhänderin wurde zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt. Diese muss sie zur Hälfte absitzen. Gegen ihren Mann wurde eine bedingte Strafe von 18 Monaten ausgesprochen. Das Kantonsgericht verpflichtete die beiden zu einer Ersatzzahlung von 3,5 Millionen Franken.

Zwei Mitarbeiterinnen des Rorschacher Treuhandbüros wurden wegen Gehilfenschaft zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Das Kreisgericht Rheintal hatte das Treuhänder-Paar Anfang 2006 zu Freiheitsstrafen von sechseinhalb und dreieinhalb Jahren verurteilt.

Die beiden zogen den Fall ans Kantonsgericht weiter. Dieses milderte jetzt das Urteil deutlich. Doch auch damit ist das Treuhänder-Paar nicht zufrieden. Ihr Anwalt erklärte nach der Urteilseröffnung, das Urteil werde ans Bundesgericht weitergezogen.

Laut Anklage wurden die Anleger um 60 Millionen Franken geprellt. Das Kantonsgericht sah in seinem Berufungsurteil noch Tatbestände mit Verlusten im Umfang von gut 13 Millionen als erwiesen an.

(fest/sda)

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