Der einzige Angeklagte

Staatsanwälte legen Berufung gegen Schettino-Urteil ein

publiziert: Montag, 21. Sep 2015 / 14:23 Uhr
Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil für den Kapitän des Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia eingelegt. (Archivbild)
Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil für den Kapitän des Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia eingelegt. (Archivbild)

Grosseto - Die Staatsanwaltschaft der toskanischen Stadt Grosseto hat Berufung gegen das Urteil von 16 Jahren Haft für den Kapitän des 2012 havarierten Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia eingelegt. Die im Februar festgelegte Strafe für Francesco Schettino sei «zu mild».

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Beim erstinstanzlichen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft 26 Jahre Haft gefordert. Die über Schettino verhängte Strafe entspreche nicht den gravierenden Vorwürfen gegen den Kapitän, die aus der Urteilsbegründung hervorgehen, hatte die Oberstaatsanwältin von Grosseto, Maria Navarro, kürzlich gesagt.

Schettino trägt nach Meinung des Gerichts die Verantwortung für den Tod der 32 Menschen an Bord des Kreuzfahrtschiffes. Die Opfer hätte es nicht gegeben, wenn der Kapitän das Rettungsmanöver «mit Sachverstand und Sorgfalt» ausgeführt hätte, heisst es in der Begründung für das Urteil.

Weil er gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt hat, ist Schettino noch auf freiem Fuss. Er war der einzige Angeklagte in dem im Juli 2013 begonnenen Prozess um die Havarie, bei der vor der toskanischen Insel Giglio 32 Personen ums Leben gekommen waren.

Bei dem Unglück vor rund dreieinhalb Jahren war die «Costa Concordia» vor der Insel Giglio auf eine Felsen gefahren und gekentert. An Bord befanden sich 4200 Passagiere, darunter auch auch 69 Schweizerinnen und Schweizer. Schettino habe sich selbst mit einem Rettungsboot in Sicherheit gebracht.

(cam/sda)

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