Zehn Jahre nach der Tötung eines Zufallsopfers

Staatsanwalt beantragt Verwahrung für Parkhausmörderin

publiziert: Montag, 17. Dez 2001 / 19:00 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 18. Dez 2001 / 07:00 Uhr

Zürich - Die Frau, die vor über zehn Jahren im Zürcher Urania-Parkhaus eine Frau tötete, soll verwahrt werden. Dies hat der Staatsanwalt beim Prozess vor dem Obergericht gefordert. Das Urteil wird am Dienstag eröffnet.

Die Parkhausmörderin muss sich vor dem Zürcher Obergericht verantworten.
Die Parkhausmörderin muss sich vor dem Zürcher Obergericht verantworten.
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Der Staatsanwalt forderte 20 Jahre Zuchthaus, die Höchststrafe für vorsätzliche Tötung. Die Strafe sei zugunsten einer Verwahrung aufzuschieben. Der Verteidiger der 28-Jährigen plädierte auf 12 Jahre Zuchthaus und eine ambulante Psychotherapie, einer Verwahrung widersetze er sich nicht.

Die Angeklagte ist geständig, 1991 im Urania-Parkhaus eine 29-jährige Aargauerin niedergestochen zu haben. Ebensowenig bestreitet sie, 1997 im Chinagarten eine 61-jährige Passantin mit unzähligen Messerstichen umgebracht zu haben.

Eine Frau, die alleine herumlaufe, sei ein potentielles Opfer von ihr, sagte die Angeklagte. Sie habe ihre Opfer nur erschrecken wollen. Das Töten sei aber eine logische Folge gewesen.

Angelastet werden ihr zudem über 50 Brandstiftungen in den Kantonen Zürich, Luzern und Obwalden. Die Brände hätte sie gelegt, weil man damit mit einfachen Mitteln viel Zerstörung anrichten könne.

Die Angeklagten bezeichnete sich selbst als kriminelle Person und forderte, dass man sie nicht mehr rauslasse. Die Frage, ob sie Angst vor sich selbst habe, beantwortete sie mit einem klaren «Ja». So bestehe sie darauf, ihre Zelle in der Frauenstrafanstalt Hindelbank BE nur in Handschellen zu verlassen.

(kil/sda)

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