Staatsanwalt fordert lebenslang für Todespfleger

publiziert: Donnerstag, 2. Feb 2006 / 21:10 Uhr

Luzern - Vor dem Luzerner Obergericht hat der Appellationsprozess um den ehemaligen Pfleger stattgefunden, der 22 Menschen auf dem Gewissen hat.

Das Urteil wird innerhalb der nächsten zwei Wochen erwartet.
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Die Frage, ob die Taten als Morde zu qualifizieren seien, stand im Zentrum der Verhandlung.

Das Kriminalgericht hatte den Angeklagten vor einem Jahr wegen 22- fachen Mordes sowie drei vollendeten und zwei unvollendeten Mordversuchen für schuldig befunden. Es verurteilte ihn für die zwischen 1995 und 2001 begangenen Taten zur Höchststrafe.

Fehlende Skrupellosigkeit

Dagegen appellierte der Angeklagte. Verteidiger Hans Jörg Wälti erklärte, seinem Mandanten fehle die besondere Skrupellosigkeit eines Mörders. Er beantragte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und in zwei der drei vollendeten Tötungsversuchen einen Freispruch. Das Strafmass überliess er dem Ermessen des Gerichts.

Staatsanwalt Horst Schmitt hielt seinen ursprünglichen Antrag, nämlich 17 Jahre Zuchthaus, aufrecht. Er könne aber auch das strengere Strafmass der Kriminalgerichts akzeptieren.

Darstellung der Beweggründe

Im halbtägigen Prozess, der vor rund 100 Zuschauern im Saal des Grossen Rates stattfand, versuchte der 37-jährige Angeklagte seine Beweggründe klar zu machen.

Der Angeklagte fühlte sich im Pflegeberuf offenbar nicht wohl. Aus Angst, als Versager zu gelten, schaffte er den Ausstieg aber nicht.

Für die Verteidigung steht fest, dass der ehemalige Pfleger, der seine Opfer erstickte und vergiftete, nicht als Mörder gehandelt hat. Er habe weder das Leben der anderen grundsätzlich missachtet noch seine Opfer leiden lassen, sagte Wälti.

Mitleidmotiv nicht anerkannt

Wie schon das Kriminalgericht, so anerkannte auch der Staatsanwalt das Mitleidmotiv nicht. Der Angeklagte habe vor allem sein eigenes Leid beenden wollen, sagte er.

Schmitt qualifizierte nur wenige Fälle als Morde. Für das Kriminalgericht hatten die Motive der einzelnen Taten dagegen keine Rolle gespielt. Schmitt sagte, er könne auch diese einheitliche Betrachtung akzeptieren. Die fünf Oberrichter dürften das Urteil in den nächsten zwei Wochen fällen.

(bert/sda)

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