Staatsanwalt will Freispruch für Chaos-Polizisten

publiziert: Mittwoch, 15. Feb 2006 / 15:59 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 15. Feb 2006 / 16:38 Uhr

Nyon - Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hat die Klage im Prozess zur Anti- G8-Autobahnblockade bei Aubonne VD aufgegeben.

Die Polizisten haben sich in einer Stresssituation befunden, meint die Staatsanwaltschaft.
Die Polizisten haben sich in einer Stresssituation befunden, meint die Staatsanwaltschaft.
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Der Schaffhauser Polizist und sein Waadtländer Vorgesetzter haben aus seiner Sicht zwar objektiv Fehler begangen, subjektiv jedoch nicht. «Absolut gesehen haben sich die beiden Polizisten nicht korrekt verhalten», erklärte der stellvertretende Staantsanwalt Daniel Stoll vor dem Kreisgericht in Nyon. Die Handlungen seien aber im Zusammenhang mit den speziellen Umständen rund um den G8-Gipfel in Evian F zu sehen.

Das über die Autobahnbrücke bei Aubonne gespannte Kletterseil habe eine Gefahr dargestellt, die man ohne zu warten habe entfernen müssen. Angesichts der Stresssituation, der die Polizisten ausgesetzt gewesen seien, könne man die Fehler der beiden verstehen.

«Subjektiv haben sie keinen Fehler begangen», sagte Stoll. Sie sollen deshalb vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen werden.

Kletterseil über Autobahnbrücke gespannt

Am 1. Juni 2003 hatten sich zwei globalisiserungskritische Aktivisten an ein quer über die Autoabahnbrücke gespanntes Kletterseil gehängt. Während der damals 51-jährige Waadtländer Polizei-Feldwebel das Seil in die Höhe stemmte, um die drängenden Autos durchzulassen, kam der 23-jährige Schaffhauser Polizist hinzu und kappte das Seil.

Anwesenden Demonstranten gelang es, ein Seilende festzuhalten und die eine Aktivistin vor dem 20-Meter-Sturz zu bewahren. Der zweite Aktivist dagegen fiel in die Aubonne und verletzte sich an Rücken und Fuss schwer.

(fest/sda)

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