Staatsanwalt will im Leukerbad-Debakel sechs Jahre für Loretan

publiziert: Montag, 12. Jan 2004 / 18:47 Uhr

Sitten - Die Walliser Staatsanwaltschaft hat gegen das erstinstanzliche Urteil im Strafprozess um das Leukerbad-Debakel Rekurs eingereicht. Sie fordert für Ex-Gemeindepräsident Otto G. Loretan eine Erhöhung der Zuchthausstrafe auf sechs Jahre.

Der Deliktsbetrag bei dem von Otto G. Loretan begangenen Betrug sei um 3,5 Mio. Franken höher als vom Kreisgericht angenommen.
Der Deliktsbetrag bei dem von Otto G. Loretan begangenen Betrug sei um 3,5 Mio. Franken höher als vom Kreisgericht angenommen.
Staatsanwalt Martin Arnold stützt seinen Rekurs gegen das Urteil des Kreisgerichtes Oberwallis auf drei Hauptelemente, wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Er bestreitet namentlich die vom Gericht festgehaltene Deliktsumme im Zusammenhang mit dem Straftatbestand des Betrugs.

Der Deliktsbetrag bei dem von Otto G. Loretan begangenen Betrug sei um 3,5 Mio. Franken höher als vom Kreisgericht angenommen. Dieses gelangte zu einer Deliktsumme von 5,47 Mio. Franken. Ausserdem richtet sich die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Loretans von der Anklage des Steuerbetrugs.

Das Bezirksgericht Oberwallis hatte Ex-Gemeindepräsident Otto G. Loretan am vergangenen 1. Dezember wegen mehrfachen Betrugs, mehrfacher ungetreuer Geschäfts- und Amtsführung sowie wegen Urkundenfälschung zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Zuchthausstrafe von sechs Jahren.

In seinem Rekurs gegen das erstinstanzliche Urteil kommt Staatsanwalt Martin Arnold auf seine ursprüngliche Forderung von sechs Jahren Zuchthaus für Otto G. Loretan zurück. Er verlangt aber auch eine höhere Strafe für den mitangeklagten Architekten.

Dieser war vom Gericht zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Der Staatsanwalt bestreitet nebst der Deliktsumme auch den Freispruch vom Vorwurf des Steuerbetrugs und fordert für den Architekten eine Strafe von dreieinhalb Jahren Zuchthaus.

Otto G. Loretans Anwalt Roland Fux hatte bereits am vergangenen 17. Dezember einen Rekurs gegen das erstinstanzliche Urteil angekündigt. Er forderte im Rahmen des Strafprozesses einen Freispruch für seinen Mandanten.

(bert/sda)

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