Strafbefehl mit Geldstrafe ist möglich

Staatsanwaltschaft beendet Ermittlungen gegen Kohl

publiziert: Donnerstag, 3. Aug 2000 / 16:02 Uhr

Bonn/Augsburg - Die Staatsanwaltschaft in Bonn hat ihre Ermittlungen gegen den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl wegen Untreue zum Schaden der CDU abgeschlossen. Eine Beurteilung des Falles wurde nun Kohls Verteidiger zugeleitet, wie die Justiz am Donnerstag mitteilte.

Welche Folgen es für Kohl gibt, blieb offen. Kohls Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner sagte, die Prüfung der Akten der Staatsanwaltschaft werde Wochen dauern. Der frühere Kanzler sei noch bis Ende August in den Ferien.
Die Justiz erklärte, es gebe noch keinerlei Entscheidung in diesem Fall. Nach Angaben von Rechtsexperten wäre ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe möglich. Das soll aber der Anwalt Kohls ablehnen, so dass es dann zu einem Prozess käme.
Das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» hatte vor zwei Wochen berichtet, die Staatsanwaltschaft wolle die Ermittlungen gegen eine Geldbusse von 200 000 Mark (rund 160 000 Fr.) einstellen.
Kohl hatte zwischen 1993 und 1998 Spenden von 2,1 Mio. Mark angenommen, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht in die offiziellen Kassen der CDU gingen und nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesen wurden. Die Partei muss deshalb eine Strafe in Höhe des dreifachen Betrages befürchten.
Kohl lehnt es nach wie vor ab, die Namen der Spender zu nennen, hat aber - diesmal korrekt - schon einen höheren Betrag zu Gunsten der CDU gesammelt. Er selbst hat dabei 700 000 Mark gespendet.
Kohl könnten auch weitere juristische Probleme wegen der Spendenaffäre drohen. In Berlin wird im Zuge von Vor-Ermittlungen geprüft, ob der Ex-Kanzler sich des Verdachts der uneidlichen Falsch-Aussage schuldig gemacht hat. Jemand hat Anzeige gestellt. In dem ersten Prozess im Zusammenhang mit dem CDU-Finanzskandal in Augsburg könnte Kohl als Zeuge gehört werden, wie der Vorsitzende Richter Maximilian Hofmeister sagte. Auch der frühere US-Aussenminister James Baker und der ehemalige deutsche Aussenminister Hans-Dietrich Genscher könnten bei dem Verfahren im nächsten Jahr vorgeladen werden.
In dem Verfahren geht es um die Lieferung von 36 Spür-Panzern an Saudi-Arabien 1991. Hofmeister sagte, Kohl, Baker und Genscher könnten zu der Frage gehört werden, ob die Lieferung auch ohne Schmiergeld-Zahlungen erfolgt wäre. Der Ex-Kanzler hat mehrfach betont, dass diese nur angesichts der Spannungen durch den Golf- Krieg beschlossen worden sei.
In Augsburg sind der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber und zwei Thyssen-Manager angeklagt. Schreiber soll dem ehemaligen Staatssekretär im Verteidigungsministerium 3,8 Mio. Mark gezahlt haben.
Die Staatsanwaltschaft in Augsburg legte unterdessen Beschwerde gegen die Entscheidung des dortigen Gerichtes ein, die Anklage gegen den ehemaligen CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep nur teilweise zuzulassen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich Kiep durch die Annahme einer Spende von einer Mio. Mark, die ihm Schreiber damals bar in der Schweiz ausgehändigt hatte, der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Das Gericht war dieser Ansicht nicht gefolgt.

(sda)

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