Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Lombardi

publiziert: Dienstag, 30. Sep 2003 / 13:50 Uhr

Lugano - Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen CVP-Ständerat Filippo Lombardi eröffnet. Lombardi wird verdächtigt, die Justiz in die Irre geführt zu haben.

Raser Filippo Lombardi hat jetzt ein Verfahren am Hals.
Raser Filippo Lombardi hat jetzt ein Verfahren am Hals.
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Die Vorwürfe beziehen sich auf eine Tempoüberschreitung im Kanton Aargau. Im April dieses Jahres wurde Lombardi auf der A2 geblitzt. Er war mit 115 km/h unterwegs, erlaubt war Tempo 80. Lombardi hätte an jenem Tag gar nicht Auto fahren dürfen. Denn 19 Monate zuvor hatte er den Ausweis wegen diversen Verkehrsdelikten für 22 Monate abgeben müssen.

Da Lombardi mit einem Dienstwagen unterwegs war, schickte die Aargauer Polizei ein Formular an die entsprechende Firma. Sie wollte wissen, wer zum fraglichen Zeitpunkt am Steuer des Autos gesessen hatte.

In einer ersten Stellungnahme gab Lombardi den Namen seines Chauffeurs an. Erst als die Aargauer Polizei nachhakte und erklärte, auf dem Radarbild sei Lombardi eindeutig erkennbar, gab dieser zu, selbst am Steuer des Dienstwagens gesessen zu haben.

Die Frage, die die Tessiner Staatsanwaltschaft nun klären muss, lautet: Hat Lombardi die Aargauer Behörden absichtlich angelogen?

Der Direktor von TeleTicino hat sich in den Medien bisher stets folgendermassen verteidigt: Normalerweise sei er zu den Sitzungen in Bern chauffiert worden. Deshalb habe er auf dem Formular der Aargauer Polizei automatisch den Namen seines Fahrers eingetragen. Der Irrtum sei ihm erst im Nachhinein aufgefallen.

Die Tessiner CVP stellt sich derweil weiterhin hinter ihr Aushängeschild. Erst "wenn Lombardi rechtskräftig verurteilt werden sollte, werden wir ihn zum Rücktritt auffordern", erklärte Fabio Bacchetta-Cattori, der Präsident der Tessiner CVP, auf Anfrage.

Staatsanwältin Maria Galliani kündigte an, den Fall Lombardi so rasch wie möglich zu behandeln. Vor den Wahlen vom 19. Oktober wird es allerdings kaum zu einem definitiven Schuldspruch kommen. Sollte Lombardi erneut in den Ständerat gewählt werden und nach einer allfälligen Verurteilung zurücktreten, dann würde das Neuwahlen nach sich ziehen.

Sowohl Lombardi als auch CVP-Präsident Philipp Stähelin wollten sich nicht äussern. Beide verwiesen auf das laufende Verfahren.

(fest/sda)

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