Freiburg: Prozess gegen Drogenfahnder Paul Grossrieder

Staatsanwaltschaft fordert zehn Monate Gefängnis bedingt

publiziert: Mittwoch, 28. Jun 2000 / 15:33 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 28. Jun 2000 / 18:02 Uhr

Freiburg - Neues Kapitel in der Freiburger Justizaffäre: Am Tag der Präsentation des Experten-Berichts über das Justizsystem wurde der Rücktritt von Untersuchungsrichter Patrick Lamon bekannt. Gleichentags forderte die Staatsanwaltschaft zehn Monate Gefängnis bedingt für Paul Grossrieder.

Staatsanwältin Anne Colliard Arnaud begründete ihren Antrag vor dem Gericht des Saanebezirks während dreier Stunden. Sie hielt die Aussagen der Belastungszeugen für glaubwürdig, insbesondere der Hauptbelastungszeugin, einer Prostituierten.
Diese will als Gegenleistung für Schutz, Sex mit dem Angeklagten gehabt haben. Nur ihre wahrscheinlichsten Aussagen seien herangezogen worden. Die Frau habe verschiedene Details zu Protokoll gegeben. Sie habe etwa gesagt, dass der Brigadier ein «sehr behaartes Hinterteil» habe. Die Staatsanwältin sieht darin einen Beleg für die intimen Beziehungen.

Kein «Ausbund an Tugend»
Man müsse sich bewusst sein, dass «die Personen, die Informationen zum Drogenhandel und zur Prostitution geben, nicht alle ein Ausbund an Tugend» seien. Es sei aber nötig, ihre Aussagen zu überprüfen.
Paul Grossrieder selbst habe auf Grund von Aussagen der Informantin Untersuchungen vornehmen lassen. Dies getan zu haben könne er daher schwerlich Untersuchungsrichter Patrick Lamon vorwerfe, sagte Arnaud.
Colliard Arnaud widersprach der These, dass ein Komplott oder eine persönliche Rache gegen den Angeschuldigten laufe. Sie zitierte ausgiebig den Bericht Piquerez-Cornu, den der Staatsrat gleichtags präsentierte.
Darin kämen die Experten zum Schluss, es gebe keine Grundlage, an eine Verbissenheit der Richter gegen Grossrieder zu glauben. Sie hätten lediglich die Vorwürfe untersucht.

Keine Druckausübung
Die Sekretärin von Lamon habe ebenfalls erklärt, gegenüber Grossrieder sei kein Druck ausgeübt worden. Dieser wisse zudem selber bestens über die üblichen Befragungstechniken Bescheid. Grossrieder machte sich nach Colliard Arnaud auch der Amtsgeheimnisverletzung schuldig.
Er habe an einer Medienkonferenz Informationen weitergegeben, die es erlaubten hätten, gewisse Personen zu identifizieren. Zehn Monate nach seiner Verhaftung hätte Grossrieder andere, legale Mittel brauchen können, um sich Gehör zu verschaffen.
Die Staatsanwältin nahm zum Schluss ihres Vortrags Bezug auf ihren Rückzug am zweiten Prozesstag. Sie hätte dem Gericht gerne die Gründe ihres Rückzugs erläutert, sagte sie. Aber wegen des Amtsgeheimnisses sei ihr dies nicht möglich.
Am Donnerstag stellt die Verteidigung ihren Antrag. Die Urteilseröffnung ist für den 4. Juli vorgesehen.

(sda)

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