Ständerat: Bundegericht soll keine Einbürgerungsentscheide fällen

publiziert: Freitag, 3. Okt 2003 / 14:34 Uhr / aktualisiert: Freitag, 3. Okt 2003 / 17:36 Uhr

Bern - Die Kantone sollen entscheiden, wer über Einbürgerungen zu befinden hat. Das Bundesgericht darf nur die Fairness des Verfahrens prüfen. Ein grosse Mehrheit des Ständerates hat diese Initiative von Thomas Pfisterer (FDP/AG) unterschrieben.

Bundesgericht Lausanne.
Bundesgericht Lausanne.
Die eidgenössischen Räte haben das neue Bürgerrecht verabschiedet. Der Ständerat und der Nationalrat taten dies allerdings unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Die kleine Kammer war gegen ein generelles Beschwerderecht, der Nationalrat berief sich auf die jüngsten Bundesgerichtsentscheide.

Nach Meinung der grossen Kammer braucht das Beschwerderecht gegen Einbürgerungsentscheide nicht gesetzlich verankert zu werden. Das Diskriminierungs- und Willkürverbot der Bundesverfassung genüge vollkommen. Damit ist Pfisterer mit 31 Mitunterzeicherinnen und Mitunterzeichnern nicht einverstanden.

Es gehe darum, Rechtsstaat und Demokratie aufeinander abzustimmen, sagte Pfisterer. Die Kantone sollen selbstständig sein, die Einbürgerung auch dem Volk oder der Volksvertretung zu unterbreiten. Das Bundesgericht solle keine Einbürgerungsentscheide fällen, aber Rügen wegen Verletzung der verfassungsmässigen Verfahrensgarantien prüfen.

(bsk/sda)

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