Unterschriftensammlung läuft

Ständerat: Keine Steuerbefreiung für Familienzulagen

publiziert: Dienstag, 13. Dez 2011 / 12:53 Uhr
Blick in den Ständeratssaal.
Blick in den Ständeratssaal.

Bern - Familien- und Ausbildungszulagen sind weiterhin steuerpflichtig. Der Ständerat hat es am Dienstag zum zweiten Mal abgelehnt, dass diese Zulagen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen. Damit sind zwei Standesinitiativen definitiv vom Tisch.

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Das Anliegen sei zwar sympathisch, sagte Kommissionssprecher Pankraz Freitag (FDP/GL). Die Besteuerung von Kinder- und Ausbildungszulagen sei aber systemkonform, denn es sei eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Den zusätzlichen Kosten, welche Kinder verursachten, werde bereits mit dem Familienabzug Rechnung getragen. Und schliesslich, gab Freitag zu bedenken, würde die Steuerbefreiung der Zulagen allein bei den Kantonen zu Steuerausfällen von 850 bis 900 Millionen Franken führen.

Urs Schwaller (CVP/FR), der sich mit einem Einzelantrag gegen die Empfehlung der Kommission stark machte, sah darin kein Problem. Mit der Geburt eines Kindes würden Eltern 40 Prozent ihrer Kaufkraft einbüssen, sagte er. Um dies etwas zu mildern, habe man Kinder- und Ausbildungszulagen eingeführt, von welchen der Staat aber gleich wieder rund eine Milliarde Franken zurücknehme.

Unterschriftensammlung läuft

Bei der Mehrheit fand Schwallers Argument kein Gehör. Mit 19 zu 14 Stimmen beschloss der Ständerat, den Initiativen der Kantone Aargau und St. Gallen keine Folge zu gehen. Der Nationalrat hatte ihnen im März knapp zugestimmt.

Vom Tisch ist das Anliegen aber noch nicht, sammelt die CVP doch derzeit Unterschriften für eine Volksinitiative, die die Steuerbefreiung von Familien- und Ausbildungszulagen verlangt.

(dyn/sda)

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Ja klar!
Finde ich absolut nicht in Ordnung. Man kommt oft nur wegen der Familienzulagen in eine höhere Steuerklasse. Und das mit dem Familienabzug ist der grösste Witz. Man möchte meinen, dass 35000 Fr. viel ist. Aber man vergisst zu erwähnen, dass der Steuersatz um die 23 % ist und vorher war er um die 12 % bei Wenigverdienern.
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