Änderungen des Zivildienstgesetzes

Ständerat befürwortet Zivildienst-Einsätze an Schulen

publiziert: Mittwoch, 9. Sep 2015 / 09:33 Uhr
Zivildienstleistende sollen an Schulen eingesetzt werden. Anders als der Nationalrat hat der Ständerat am Mittwoch den Vorschlag des Bundesrates gutgeheissen.
Zivildienstleistende sollen an Schulen eingesetzt werden. Anders als der Nationalrat hat der Ständerat am Mittwoch den Vorschlag des Bundesrates gutgeheissen.

Bern - Zivildienstleistende sollen an Schulen eingesetzt werden. Anders als der Nationalrat hat der Ständerat am Mittwoch den Vorschlag des Bundesrates gutgeheissen, solche Einsätze zu ermöglichen. Auf Zustimmung stiessen auch die übrigen Änderungen des Zivildienstgesetzes.

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Der Entscheid für die Einsätze von Zivis an Schulen fiel ohne Gegenstimme. Der Rat folgte damit seiner vorberatenden Kommission. Die kantonale Schulhoheit bleibe gewährleistet und für die Schulen selbst entstehe kein Zwang, argumentierte Joachim Eder (FDP/ZG) im Namen der Kommission.

Der Bundesrat möchte die Einsätze an Schulen ermöglichen, damit der Andrang bewältigt werden kann. Weil sich seit der Abschaffung der Gewissensprüfung mehr junge Männer für den Zivildienst entscheiden, mangelt es zunehmend an Einsatzplätzen. Heute sind solche Einsätze nur möglich, wenn behinderte und leistungsschwache Kinder in Regelklassen unterrichtet werden.

Positives Signal der Kantone

Eingesetzt würden die Zivis als Assistenten im Unterricht, in Lagern, in der Pausenaufsicht, in der Aufgabenhilfe, am Mittagstisch oder im Hausdienst. Die Verantwortung für den Unterricht dürften sie nicht übernehmen.

Die Vorlage sei notwendig, ausgewogen und haushaltsneutral, befand die Ratsmehrheit. Letztlich werde mit den neuen Tätigkeitsbereichen dem Wachstum des Zivildienstes Rechnung getragen. Die Zivis würden zudem keine Lehrpersonen ersetzen.

Bundesrat Johann Schneider-Ammann gestand zu Beginn der Beratungen im Ständerat, dass er früher selbst skeptisch gegenüber dem Einsatz an Schulen gewesen sei. Nach positiven Signalen der Kantone und des Lehrerverbands sei er aber zur Überzeugung gelangt, dass diese Möglichkeit geschaffen werden müsse.

Gesuch erst nach der Rekrutierung

Eine weitere Änderung betrifft die Frage, wann Interessierte ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst einreichen dürfen. Heute können Militärdienstpflichtige dies jederzeit tun. Das Gesuch darf auch schon vor der Rekrutierung eingereicht werden. Letzteres soll künftig nicht mehr möglich sein. Der Ständerat folgte in diesem Punkt dem Bundesrat und dem Nationalrat.

Auf Zustimmung stiess auch, dass Interessierte vor der Zulassung zum Zivildienst eine eintägige Einführung besuchen müssen. Damit sollen sich die Stellungspflichtigen den Konsequenzen ihres Wechsels vom Militär- zum Zivildienst besser bewusst werden.

Obligatorische Kurse für alle Einsätze

Einverstanden ist der Ständerat ferner damit, die Zivildienstleistenden für ihre Einsätze besser auszubilden. Kursbesuche sollen künftig für alle Arten von Einsätzen obligatorisch sein. Bisher galt dies nur für Zivildienstleistende in der Pflege.

Weiter als der Bundesrat geht der Ständerat bei der Finanzhilfe zugunsten der Einsatzbetriebe. Er beschloss, ausnahmsweise Projekte finanziell zu unterstützen, die der Kulturgütererhaltung dienen. Dies ermögliche, historische Bauten fachgerecht in Stand zu halten, erklärte Peter Bieri (CVP/ZG) seinen Minderheitsantrag. Der Entscheid fiel mit 36 zu 8 Stimmen.

Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat.

(cam/sda)

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