Ständerat bereinigt Jugendstrafrecht

publiziert: Donnerstag, 5. Jun 2003 / 13:50 Uhr

Bern - Minderjährige Straftäter können künftig länger als ein Jahr eingeschlossen werden. Dies sieht das Jugendstrafgesetz vor, das der Ständerat bereinigt hat. Gleichzeitig legt das neue Recht mehr Gewicht auf Hilfe und Begleitung.

Nach oben gilt das Jugendstrafrecht bis zum 18. Altersjahr.
Nach oben gilt das Jugendstrafrecht bis zum 18. Altersjahr.
Das neu in einem separaten Erlass geregelte Jugendstrafrecht setzt die Altersgrenze für die Strafmündigkeit von sieben auf zehn Jahre hinauf. Auf das Fehlverhalten von Kindern sollen in erster Linie die Eltern oder der Vormund reagieren. Nach oben gilt das Jugendstrafrecht bis zum 18. Altersjahr.

Jugendliche, die mit über 16 Jahren eine schwere Straftat begangen haben, können künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren bestraft werden. Heute beträgt die Höchststrafe ein Jahr Haft.

Im übrigen stellt das neue Recht Erziehung vor Strafe. Jugendstrafen - Verweis, Arbeitsleistung, Busse oder Einschliessung - werden nur verhängt, wenn keine erzieherische Massnahme nötig erscheint. Schutzmassnahmen wie Aufsicht, Betreuung, Behandlung oder Einweisung in ein Heim können mit einer Strafe kombiniert werden.

Gegen den Willen des Bunderates führte das Parlament für weniger schwere Delikte die Mediation ein. Kommt es im Gespräch zwischen Täter und Opfer zu einer Einigung, wird das Strafverfahren eingestellt.

(bsk/sda)

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