Ständerat für erneuerbare Energien

publiziert: Mittwoch, 4. Okt 2006 / 13:40 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 4. Okt 2006 / 15:39 Uhr

Flims - Im Rahmen der Strommarktliberalisierung sollen die erneuerbaren Energien gefördert werden. Der Ständerat hat die Ziele formuliert und die Massnahmen festgelegt.

Die Wasserkraft darf maximal die Hälfte der Summe der Zuschläge beanspruchen.
Die Wasserkraft darf maximal die Hälfte der Summe der Zuschläge beanspruchen.
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Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien soll bis zum Jahr 2030 um mindestens 5400 Gigawattstunden jährlich erhöht werden, wobei der grösste Teil der Zusatzproduktion auf Energien wie Solar- und Windstrom entfällt.

Eine Verschiebung des Akzents zugunsten der Wasserkraft lehnte der Rat gegen den Willen der Kommission mit 18 zu 14 Stimmen ab. Die Wasserkraftproduktion soll demnach um 1860 und nicht um 2700 Gigawattstunden erhöht werden.

Ausschlaggebend war die Sorge um die Gewässer: Es wäre völlig verfehlt, die Wasserkraft «auf dem Buckel des Gewässerschutzes» zu fördern, sagte Simmonetta Sommaruga (SP/BE). Es brauche eine Handbreit Bachwasser, damit Fauna und Flora überleben könnten, gab Eugen David (CVP/SG) zu bedenken.

Sparziel im Gesetz

Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat auch ein Sparziel in das Gesetz integrieren: Der Energieverbrauch der privaten Haushalte soll bis zum Jahr 2030 stabilisiert werden. Eine Senkung des Energieverbrauchs ging der Mehrheit selbst als Ziel zu weit.

Bei den konkreten Massnahmen steht die Einspeisevergütung im Zentrum: Erneuerbare Energien sollen mit einem Zuschlag auf den Kosten der Netznutzung gefördert werden. Dieser kann auf den Endverbraucher abgewälzt werden.

Nach dem Willen des Nationalrats soll der Zuschlag maximal 0,3 Rappen betragen. Der Ständerat hat sich mit 31 zu 4 Stimmen für 0,5 Rappen ausgesprochen. Carlo Schmid (CVP/AI) hatte ihn mit Verweis auf die angestrebten Ziele eindringlich zu diesem Entscheid aufgefordert.

Strommarktliberalisierung

Der Ständerat wird die Beratungen am Donnerstag fortsetzen. Bereits am Dienstag hatte er die zentralen Punkte der Strommarktliberalisierung diskutiert.

Die Liberalisierung soll in zwei Schritten erfolgen - zuerst für grosse Verbraucher, nach fünf Jahren für kleine. Die zweite Etappe soll nach dem Willen des Ständerates dem fakultativen Referendum unterstellt werden.

(bert/sda)

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