Telefonüberwachung

Ständerat gegen längere Vorratsdatenspeicherung

publiziert: Montag, 7. Dez 2015 / 17:40 Uhr
Die Daten bleiben gespeichert - auch wenn nur für sechs Monate.
Die Daten bleiben gespeichert - auch wenn nur für sechs Monate.

Bern - Die Telefonranddaten sollen nicht länger aufbewahrt werden. Der Ständerat hat sich am Montag dafür ausgesprochen, bei der geltenden Frist von sechs Monaten zu bleiben. Damit kam er auf einen früheren Entscheid zurück.

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Randdaten geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat oder wer wann an wen einen Brief geschickt hat. Heute werden diese Daten sechs Monate lang aufbewahrt, künftig sollten die Strafverfolgungsbehörden auch nach einem Jahr noch darauf zugreifen können.

Der Bundesrat wollte im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) die Frist für die Aufbewahrung der Randdaten verlängern. Der Nationalrat zeigte sich damit einverstanden.

Der Ständerat hatte zunächst ebenfalls Ja gesagt zu zwölf Monaten für die Telefonranddaten. Beim Postverkehr wollte er bei sechs Monaten bleiben. Am Montag hat er nun auf Antrag seiner Rechtskommission oppositionslos beschlossen, auch bei den Telefonranddaten bei sechs Monaten zu bleiben.

Vorlage nicht gefährden

Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR) begründete die Kehrtwende mit dem drohenden Referendum. Die Vorratsdatenspeicherung sei ohnehin schon umstritten. Würde die Aufbewahrungsdauer auf zwölf Monate verlängert, könnte dies die Chancen eines Referendums erhöhen und die ganze Vorlage gefährden, gab er zu bedenken.

Das wäre nicht im Sinne der Strafverfolgung. Aus Sicht der Kommission handle es sich bei sechs Monaten um einen vernünftigen Kompromiss zwischen Freiheitsrechten und den Erfordernissen einer effektiven Strafverfolgung.

Urteil zur EU-Richtlinie

Claude Janiak (SP/BL) nannte als weiteren Grund ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte im vergangenen Jahr die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt.

Aus Sicht des Bundesrats tangiert das Urteil die Schweizer Regeln nicht, da in der Schweiz die gespeicherten Daten den Strafverfolgungsbehörden nur dann geliefert werden dürfen, wenn ein dringender Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat vorliegt und ein Zwangsmassnahmengericht dies genehmigt hat. Das Urteil beeinflusste die Diskussion in der Schweiz dennoch.

Bundesrat einverstanden

Der Bundesrat zeigt sich angesichts des Widerstands gegen eine Verlängerung der Aufbewahrungsdauer in der Schweiz einverstanden damit, bei sechs Monaten zu bleiben. Für ihn habe Priorität, dass es mit der Vorlage voran gehe, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision die Überwachung der technologischen Entwicklung anpassen. Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute möglich. Kriminelle können sich aber einer Überwachung entziehen, wenn sie über das Internet telefonieren.

Umstrittene Staatstrojaner

Neu sollen deshalb die Strafverfolgungsbehörden zur Überwachung Verdächtiger so genannte Staatstrojaner in Computer einschleusen dürfen, um beispielsweise Skype-Gespräche mitzuhören. Im Gesetz ist die Rede von «besonderen technischen Geräten» - gemeint sind IMSI-Catcher für die Abhörung und Ortung von Handys - und «besonderen Informatikprogrammen», auch GovWare genannt.

National- und Ständerat haben schon zugestimmt, doch möchte der Nationalrat im Gesetz verankern, dass die Programme von einer zentralen Bundesstelle beschafft werden müssen. Der Ständerat will auf eine zentralisierte Beschaffung verzichten.

Im Rahmen von Strafverfahren

Umstritten ist zwischen den Räten auch noch, ob die Randdaten des Fernmeldeverkehrs in der Schweiz aufbewahrt werden müssen oder nicht. Der Nationalrat hatte das Gesetz entsprechend ergänzt, der Ständerat strich die Bestimmung mit 20 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.

Sommaruga zeigte sich am Montag konsterniert ob des Widerstands gegen die Gesetzesrevision. Erneut betonte sie, dass es nicht um präventive Überwachung gehe, sondern um Überwachung auf richterliche Anordnung hin bei schweren Straftaten. Auch Janiak kritisierte, präventive Überwachung werden «kreuz und quer» vermischt mit der Überwachung im Rahmen der Strafverfolgung.

Auch die Möglichkeiten zur präventiven Überwachung sollen in der Schweiz erweitert werden. Das ist jedoch im neuen Nachrichtendienstgesetz geregelt, dem das Parlament bereits zugestimmt hat. Die Gegner haben das Referendum dagegen ergriffen.

(fest/sda)

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