Die Staatspolitische Kommission setzte vor allem ein Fragezeichen
hinter die Handhabung der geforderten Drittstaatenregelung. Diese
trage dem Vollzug von Wegweisungen keine Rechnung. Sie fördere eher
die Verschleierung des Fluchtweges.
Die SVP verlangt in ihrem Volksbegehren unter anderem, dass
Flüchtende kein Ayslgesuch mehr stellen dürfen, wenn sie über einen
sicheren Drittstaat in die Schweiz eingereist sind und dort ein
Asylgesuch hätten stellen können. Wer dennoch kommt, erhält nur das
Minimium an Fürsorge.
Der Bundesrat sehe im Rahmen der Asylgesetzrevision eine
«vollzugsorientierte Drittstaatenregelung» vor, sagte
Justizministerin Ruth Metzler und bestätigte so die SPK: Diese
hatte darauf verwiesen, dass viele SVP-Forderungen durch laufende
Gesetzesrevisionen oder geltendes Recht abgedeckt seien.
Die SVP dagegen billigten dem Bundesrat zwar seine guten Absichten
und auch Taten zu. Gleichwohl wollte sie an der Initiative
festhalten. Noch seien die bundesrätlichen Vorschläge
parlamentarisch nicht abgesichert, wurde argumentiert. Die Vorlage
geht nun an den Nationalrat.
(sk/sda)