Ständerat stimmt Anpassung ans digitale Zeitalter zu

publiziert: Dienstag, 19. Dez 2006 / 19:29 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 20. Dez 2006 / 07:28 Uhr

Bern - Das Urheberrecht soll ans Internetzeitalter angepasst werden. Der Ständerat hat als Erstrat einer Gesetzesrevision zugestimmt. Ziel ist es, die Interessen von Urhebern und Konsumenten gleichermassen zu berücksichtigen.

Das Herunterladen von Werken zum persönlichen Gebrauch bleibt zulässig.
Das Herunterladen von Werken zum persönlichen Gebrauch bleibt zulässig.
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Es handle sich um einen Balanceakt, betonten die Rednerinnen und Redner. Die Antwort des Bundesrates auf die Herausforderung wurde mehrheitlich mit Lob bedacht. Der Ständerat stimmte der Gesetzesrevision mit 26 zu 0 Stimmen zu.

Unbestritten war, dass das digitale Zeitalter neue Formen der Piraterie mit sich bringt und somit neue Regelungen erfordert. Es gehe auch darum, volkswirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, gab Rolf Schweiger (FDP/ZG) zu bedenken.

Bei der Revision seien vier Interessengruppen zu unterscheiden, erklärte Hansruedi Stadler (CVP/UR) im Namen der Kommission: Kulturschaffende, Produzenten, gewerbliche Nutzer und Konsumenten. Die Kulturschaffenden wünschten möglichst viel Schutz, die Nutzer möglichst umfassenden und günstigen Zugang.

Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen

Zu den zentralen Punkten der Revision gehört das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Künftig ist es also verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Internetsperren zu vertreiben.

Das Herunterladen zum persönlichen Gebrauch bleibt hingegen uneingeschränkt zulässig. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen.

Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden.

(smw/sda)

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