Ständerat will Tier-Initiativen zuvorkommen

publiziert: Mittwoch, 20. Sep 2000 / 12:19 Uhr

Bern - Der Ständerat will die Volksabstimmung über die zwei Tier-Initiativen überflüssig machen: Per Gesetzesänderung möchte er die Rechtsstellung der Tiere verbessern. Er ist am Mittwoch einer parlamentarischen Initiative von Dick Marty (FDP/TI) gefolgt.

Mit 30 zu 3 Stimmen korrigierte der Ständerat den Nationalrat. Die grosse Kammer war im Dezember auf die Vorlage «Tier keine Sache» ihrer Rechtskommission nicht eingetreten. Diese verlangte, Haus- und Wirbeltiere als «lebende und fühlende Mitgeschöpfe» anzuerkennen und ihnen einen besseren Rechtsschutz zu bieten.

Prompt wurden daraufhin zwei Volksinitiativen lanciert. Das Volksbegehren «für eine bessere Rechtsstellung der Tiere» wurde im August mit 125 000 Unterschriften eingereicht. Für die Initiative «Tiere sind keine Sachen» von Franz Weber wird noch gesammelt.

Die parlamentarische Initiative von Ständerat Marty deckt sich wörtlich mit dem Entwurf der nationalrätlichen Rechtskommission. «Wir können sehr rasch vorgehen», sagte Christiane Brunner (SP/GE) namens der ständerätlichen Rechtskommission. «Wir können die Arbeit des Nationalrates aufnehmen und den Bundesrat entlasten.»

«Wir haben die Chance, die Angelegenheit auf Gesetzes- statt auf Verfassungsebene zu regeln und dabei zwei Volksabstimmungen zu verhindern», sagte Marty. «Im Nationalrat geschah ein Unfall.» Er habe seinen Vorstoss vor den beiden Volksinitiativen eingereicht. Die Rechtskommission unterstützte Marty mit 8 zu 1 Stimmen.

Namens der Kommissionsminderheit gab Toni Dettling (FDP(SZ) vergebens zu bedenken, die beiden Volksinitiativen würden kaum zurückgezogen und müssten von Bundesrat und Parlament behandelt werden. Aus Gründen der ordnungsgemässen Verfahrensabwicklung sei der Initiative Marty keine Folge zu geben.

Der neue Rechtsschutz für Tiere gemäss dem Vorschlag Marty soll im Erb-, Sachen- und Haftpflichtrecht, im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie im Strafrecht verankert werden. Wird beispielsweise in einem Testament ein Tier bedacht, so gilt dies als Auflage für die Erben, gut für das Tier zu sorgen.

Streitet sich bei einer Scheidung ein Paar um das Haustier, soll der Richter das Tier jener Partei zusprechen, die dem Tier die bessere Unterbringung gewährleistet. Die andere Partei soll Anspruch haben auf eine angemessene Entschädigung.

Wer ein Tier findet, kann dieses neu bereits nach zwei Monaten und nicht erst nach fünf Jahren behalten. Wer ein Tier schädigt, soll die Heilungskosten auch dann übernehmen müssen, wenn diese den Wert des Tieres übersteigen.

(news.ch)

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