Ab 22 Uhr bis 6 Uhr kein Alkohol mehr im Detailhandel

Ständeratskommission für nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot

publiziert: Freitag, 1. Mrz 2013 / 15:02 Uhr / aktualisiert: Freitag, 1. Mrz 2013 / 15:30 Uhr
Alkohol soll zwischen 22 Uhr und 6 Uhr im Detailhandel nicht mehr verkauft werden dürfen.
Alkohol soll zwischen 22 Uhr und 6 Uhr im Detailhandel nicht mehr verkauft werden dürfen.

Bern - Alkohol soll zwischen 22 Uhr und 6 Uhr im Detailhandel nicht mehr verkauft werden dürfen. Die ständerätliche Wirtschaftskommission (WAK) unterstützt diesen Vorschlag des Bundesrates, wenn auch mit einer knappen Mehrheit.

7 Meldungen im Zusammenhang
Die Kommission hat sich mit 6 zu 5 Stimmen für das nächtliche Verkaufsverbot ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Befürworter des Verbots argumentieren, damit wäre Alkohol für Jugendliche weniger leicht erhältlich, was aus Gründen des Jugendschutzes sinnvoll sei.

Die Gegner sind der Ansicht, das Nachtregime würde nicht verhindern können, dass die Jugendlichen sich vor 22 Uhr mit Alkoholvorräten eindeckten. Es würde aber die ganze Bevölkerung einschränken. Angesichts der knappen Mehrheit in der Kommission ist der Ausgang im Ständerat offen. Über das Alkoholgesetz wird die kleine Kammer in drei Wochen beraten.

Ja zu Happy Hours

Die Kommission ist zwar mit einem strengeren Nachtregime für den Detailhandel einverstanden, möchte dafür aber das Verbot von «Happy Hours» mit verbilligtem Alkohol aus dem Gesetz kippen. Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss sie, den Passus zu den Lockvogelangeboten zu streichen.

Heute gilt das Verbot für Spirituosen. Der Bundesrat will diese Regel weiterführen und ergänzen: Im Sinne des Nachtregimes sollen Lockvogelangebote ab 22 Uhr auch für Bier und Wein verboten werden. Die Kommission möchte «Happy Hours» dagegen generell erlauben. Sie macht geltend, der Vollzug des Verbots sei problematisch.

Zur Diskussion stand in der Kommission auch ein Antrag für einen Passus, der einen Mindestpreis für alkoholische Getränke festgelegt hätte. Davon wollte die Mehrheit aber nichts wissen. Der Antrag wurde mit 8 zu 3 Stimmen abgelehnt.

Testkäufe legalisieren

Nicht umstritten ist das heute geltende Abgabealter von 16 Jahren für Bier und Wein und 18 Jahren für Spirituosen: Wie der Bundesrat möchte auch die Kommission diese Altersgrenzen beibehalten. Mit dem neuen Verbot der Weitergabe von Alkohol an jüngere Jugendliche ist die Kommission ebenfalls einverstanden.

Ohne Gegenstimme hat sich die Kommission ferner dafür ausgesprochen, im Alkoholgesetz die rechtliche Grundlage für Testkäufe mit Jugendlichen zu schaffen. Sie ist der Ansicht, dass solche Testkäufe die Beachtung der Altersbeschränkungen verbessern können.

Das Bundesgericht hatte entschieden, dass Alkoholtestkäufe eine verdeckte Ermittlung darstellten. Da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien, dürften die Ergebnisse strafrechtlich nicht verwendet werden, wenn das Parlament keine spezielle Regelung schaffe.

Werbebeschränkungen bleiben

Was die Werbevorschriften betrifft, folgt die Kommission ebenfalls dem Vorschlag des Bundesrates. Dieser sieht weiterhin unterschiedliche Werbebeschränkungen für Spirituosen auf der einen Seite und Bier und Wein auf der anderen Seite vor. Bei der Spirituosenwerbung sollen jedoch die Vorschriften leicht gelockert werden.

Dem Bundesrat folgte die Kommission schliesslich beim Spirituosengesetz. Der Bundesrat hatte entschieden, die Spirituosensteuer nicht an die seit 1999 aufgelaufene Teuerung anzupassen, sondern den seit 1999 geltenden Satz von 29 Franken pro Liter reinen Alkohol im Gesetz zu verankern.

(tafi/sda)

Kommentieren Sie jetzt diese news.ch - Meldung.
Lesen Sie hier mehr zum Thema
.
Digitaler Strukturwandel  Nach über 16 Jahren hat sich news.ch entschlossen, den Titel in seiner jetzigen Form einzustellen. Damit endet eine Ära medialer Pionierarbeit. mehr lesen 22
Der Weg für Peppr war mit Hindernissen gepflastert.
Der Weg für Peppr war mit Hindernissen gepflastert.
Publinews In der sich ständig weiterentwickelnden Welt der Technik gewinnen Anwendungen oft schnell an Aufmerksamkeit, nur um später wieder von der Bildfläche zu verschwinden. Peppr, einst ein heisses Thema unter Technikbegeisterten, ist ein Beispiel für diesen Trend. Was zeichnete Peppr also aus, und welche Herausforderungen führten zu seinem Niedergang? mehr lesen  
Menschliche Beteiligung ist unerlässlich für KI-generierte Kunstwerke ohne US-Copyright  In zunehmend mehr Bereichen wird die KI-Technologie eingesetzt, jedoch hat ein US-Gericht bestätigt, dass Kunstwerke, die von dieser Technologie erstellt wurden, keinen ... mehr lesen
Das KI-erzeugte Bild «A Recent Entrance to Paradise» (2018) ist «Public Domain».
Wehrt sich gegen das KI-Training von OpenAI mit ihren Texten: The New York Times.
Die New York Times prüft eine Urheberrechtsklage gegen OpenAI, ein KI-Forschungslabor, das ChatGPT entwickelt hat, einen Chatbot, der Texte ... mehr lesen  
Titel Forum Teaser
 
Stellenmarkt.ch
Kreditrechner
Wunschkredit in CHF
wetter.ch
Heute Di Mi
Zürich 9°C 26°C recht sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wolkig, aber kaum Regen wechselnd bewölkt
Basel 12°C 28°C sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wolkig, aber kaum Regen freundlich
St. Gallen 11°C 24°C sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wolkig, aber kaum Regen wolkig, aber kaum Regen
Bern 9°C 25°C sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig vereinzelte Gewitter wechselnd bewölkt
Luzern 10°C 25°C sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wolkig, aber kaum Regen wechselnd bewölkt
Genf 11°C 26°C sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wolkig, aber kaum Regen freundlich
Lugano 16°C 25°C recht sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wolkig, aber kaum Regen
mehr Wetter von über 8 Millionen Orten