Vierstündige Sitzung

Ständeratskommission hört Branchenvertreter an

publiziert: Dienstag, 4. Jun 2013 / 09:37 Uhr
WAK-Präsident Graber sagte, dass sich die Kommission noch keine Meinung gebildet habe. (Archivbild)
WAK-Präsident Graber sagte, dass sich die Kommission noch keine Meinung gebildet habe. (Archivbild)

Bern - Der Steuerstreit mit den USA sorgt für viel Gesprächsstoff im Bundeshaus. Am Montagabend hat die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) mit den Beratungen begonnen. Die Sitzung dauerte vier Stunden, bis um Mitternacht.

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Die Kommissionsmitglieder erhielten weitere Informationen zum Gesetz, das den Banken ermöglichen soll, sich mit Datenlieferungen und Zahlungen von einem Strafverfahren in den USA freizukaufen. Dies scheint aber nicht dazu geführt zu haben, dass die Skepsis gegenüber dem Gesetz bereits geschwunden ist.

Die Informationen seien wertvoll, doch gebe es noch Fragen, sagte Kommissionspräsident Konrad Graber (CVP/LU) nach der Sitzung. Die Kommission habe sich noch keine Meinung gebildet.

Gefahr für weitere Banken unklar

Inhaltlich wollte sich Graber nicht zu den neuen Informationen äussern. Die Ständerätinnen und Ständeräte hatten sich unter anderem konkrete Angaben darüber erhofft, wie wahrscheinlich baldige Klagen gegen weitere Banken wären, sollte das Parlament dem Gesetz nicht im dringlichen Verfahren zustimmen.

Laut Graber beurteilen die Parteien die Bedrohungslage nach wie vor unterschiedlich. Es sei offen, wie gross die Gefahr sei, sagte der Kommissionspräsident. Ähnlich äusserte sich auch WAK-Mitglied Luc Recordon (Grüne/VD).

Die Kommission will die Beratungen am Donnerstag fortsetzen. Einen Teil der für Montag geplanten Gespräche - darunter jene mit den Vertretern der Finanzmarktaufsicht - konnte sie am Montag aus Zeitgründen nicht führen.

«Unsere Argumente wurden gehört»

Angehört hat die WAK vor allem die Vertreter der betroffenen Branchen. Die Bankenvertreter, die auf ein Ja zum Gesetz hoffen, wollten sich nach den Hearings nicht mehr äussern.

Die Vertreter der Anwälte und Treuhänder dagegen bekräftigten ihre Kritik am Gesetz. «Ich habe den Eindruck, dass unsere Argumente gehört wurden», sagte Pierre-Dominique Schupp, Vizepräsident des Schweizerischen Anwaltsverbands. Die Anwälte kritisierten das Gesetz vor allem deshalb, weil es nur ungenügenden Rechtsschutz für Betroffene vorsehe. Dadurch würden fundamentale Prinzipien des Schweizer Rechtsstaats verletzt.

Im gleichen Sinn äusserte sich Alexander Rabian, Vorsitzender der Geschäftsleitung des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter: «Wir verlangen gleiche Widerspruchsrechte, gleichen Rechtsschutz für alle betroffenen Branchen.»

Hoffen auf Änderungen am Gesetz

Raoul Egli, Zentralpräsident von Treuhand Suisse, spricht dagegen von einem «Irrtum». Er kritisiert, dass die Treuhänder überhaupt von dem Gesetz erfasst werden. «Die Schweizer Treuhänder sind als KMU-Berater primär in der Schweiz tätig», betonte er. Egli hofft, dass das Gesetz so abgeändert wird, dass die nötigen Abgrenzungen gemacht werden können.

Das Gesetz zur Lösung des Steuerstreits, das der Bundesrat letzte Woche vorgelegt hatte, betrifft neben Bankmitarbeitenden auch Treuhänder, Vermögensverwalter und Anwälte, die aktiv im Geschäft mit US-Kunden tätig waren.

Stimmt das Parlament dem Gesetz zu, wäre es den Banken erlaubt, Daten an die USA auszuhändigen, ohne sich in der Schweiz strafbar zu machen. An der Kommissionssitzung nahmen auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sowie Staatssekretär Michael Ambühl teil. Im Ständerat ist das Geschäft für den 12. Juni traktandiert, im Nationalrat für den 18. Juni.

(fajd/sda)

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